Wegzug · Österreich
Auswandern aus Österreich.Was es steuerlich wirklich auslöst.
Österreich ist ein gutes Land zum Leben. Es ist auch ein Land, in dem der Grenzsteuersatz früher greift als in Deutschland – und in dem der Wegzug selbst ein Steuertatbestand ist, den viele erst bemerken, wenn der Bescheid kommt.
Auf dieser Seite steht, was die Abmeldung verlangt, was nach dem Wegzug steuerpflichtig bleibt, wen die Wegzugsbesteuerung trifft – und für wen sich der Schritt nicht rechnet.
Die oft zitierten 55 % greifen erst ab einer Million Euro und sind bis 2029 befristet – sie betreffen fast niemanden. Der Unterschied, der zählt, liegt darunter: Österreich erreicht 50 % schon bei 99.266 €. Das trifft Fachkräfte, nicht Millionäre.
Stand aller Angaben: 13. September 2026 – Rechtsprüfung durch einen österreichischen Steuerberater offen. Herkunft der Zahlen am Ende der Seite.
Lage durchrechnen lassenBehörden
Die Abmeldung ist der einfachste Teil.
Sie kostet nichts, dauert eine Viertelstunde und geht online. Wichtig ist nur, dass du sie nicht vergisst: Die Abmeldebestätigung ist das Dokument, nach dem dich in den folgenden Monaten fast jeder fragt.
Die Frist
Drei Tage. Du kannst dich bis zu drei Tage vor dem Auszug abmelden und bis zu drei Tage danach. Das steht im Meldegesetz und gilt unabhängig davon, wohin du ziehst.
Wo
Beim Gemeindeamt deiner Gemeinde, in Wien beim Magistratischen Bezirksamt. Über ID Austria geht es auch online auf oesterreich.gv.at, ohne Termin und ohne Weg.
Was du brauchst
Einen gültigen Lichtbildausweis und das Abmeldeformular, das beim Amt aufliegt. Die Abmeldung selbst kostet nichts.
Was du behältst
Die Abmeldebestätigung. Heb sie auf – Banken, Versicherungen und die Behörde deines Ziellandes fragen danach, und sie ein zweites Mal zu bekommen ist mühsamer als sie einzuscannen.
Die Abmeldung beendet für sich genommen keine Steuerpflicht. Ob sie endet, entscheidet sich daran, ob du in Österreich noch einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast – eine jederzeit nutzbare Wohnung reicht dafür aus, auch ohne Meldung. Wer die Frist versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung; steuerlich ändert das nichts.
Der Kern
Der Wegzug selbst ist ein Steuertatbestand.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Planungen schiefgehen – nicht, weil die Regel versteckt wäre, sondern weil sie zuschlägt, ohne dass Geld fließt. Seit Juli 2026 kommen zwei Meldepflichten dazu, und eine davon hat eine Frist, die in diesem Jahr abläuft.
Was ausgelöst wird
Beim Wegzug gilt dein Kapitalvermögen als zum gemeinen Wert veräußert. Auf den stillen Gewinn fallen 27,5 % an – auf Papier, ohne dass du etwas verkauft hättest. Das ist der Kern von § 27 Abs. 6 EStG.
Beim Wegzug in die EU oder den EWR
Für Privatvermögen gibt es das Nichtfestsetzungskonzept: Die Steuer wird festgestellt, aber zunächst nicht vorgeschrieben. Fällig wird sie erst, wenn du tatsächlich verkaufst oder ein anderes auslösendes Ereignis eintritt.
Neu seit 1. Juli 2026
Für Nichtfestsetzungen ab diesem Tag gilt eine jährlich wiederkehrende Meldepflicht, wenn die nicht festgesetzten Einkünfte 100.000 € übersteigen. Gemeldet wird bis Jahresende, schriftlich oder über FinanzOnline, mit Nachweis – etwa einem Depotauszug.
Die Altfälle
Nichtfestsetzungen zwischen dem 31.12.2005 und dem 30.6.2026 mit Einkünften über 100.000 € sind einmalig bis zum 31. Dezember 2026 zu melden. Diese Frist läuft gerade – und sie betrifft Menschen, die vor Jahren weggezogen sind und seither nichts mehr davon gehört haben.
Neufall ab 1.7.2026
Wer die jährliche Meldung nicht macht oder den Nachweis schuldig bleibt, wird behandelt, als hätte er veräußert – die Steuer wird festgesetzt. Hier ist die Meldung nicht Formsache, sondern die Bedingung dafür, dass die Stundung bestehen bleibt.
Altfall bis 31.12.2026
Hier führt die versäumte Meldung nicht zur sofortigen Festsetzung. Sie ist eine Finanzordnungswidrigkeit mit den entsprechenden Folgen. Das ist besser als der Neufall – aber kein Grund, die Frist verstreichen zu lassen.
Die 100.000 € sind eine Schwelle für die Meldepflicht, und sie beziehen sich auf die nicht festgesetzten Einkünfte – also auf den stillen Gewinn, nicht auf den Wert deines Depots. Ein Depot über 100.000 € mit geringen Kursgewinnen liegt darunter, ein kleineres mit hohen Gewinnen darüber.
Nach dem Wegzug
Die Steuerpflicht endet nicht. Sie schrumpft.
Aus der unbeschränkten wird die beschränkte Steuerpflicht: Österreich besteuert weiter, was seine Quelle im Land hat. Alles andere fällt weg.
| Einkunftsart | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen aus österreichischen Immobilien | Einkommensteuertarif | Beschränkte Steuerpflicht, dauerhaft. |
| Verkauf einer österreichischen Immobilie | 30 % | Keine Haltefrist – seit 1.4.2012 unbefristet. Altvermögen vor 2002: effektiv 4,2 %. |
| Umwidmungszuschlag beim Verkauf | +30 % | Zuschlag zum Veräußerungsgewinn. Verkauf nach dem 30.6.2025 und Umwidmung nach dem 31.12.2024. |
| Dividenden österreichischer Gesellschaften | 27,5 % | Kapitalertragsteuer, an der Quelle einbehalten. |
| Zinsen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken | 25 % | Der niedrigere der beiden KESt-Sätze – nur für Einlagen. |
| Kryptowährungen | 27,5 % | Seit der ökosozialen Steuerreform 2022, nicht erst seit 2024. |
| Pensionen aus Österreich | – | Hängt am Abkommen mit deinem Zielland und lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir klären es je Land. |
| Vermögen als solches | keine | Österreich erhebt seit 1994 keine Vermögensteuer. |
| Erbschaften und Schenkungen | keine | Seit 2008 keine Erbschaft- und Schenkungssteuer. Die Schenkungsmeldepflicht bleibt. |
Ob Österreich am Ende tatsächlich besteuern darf, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland. Die Tabelle sagt, was Österreich beansprucht – nicht, was es behält.
Für wen
Fünf Lagen, in denen sich das Rechnen lohnt.
Wer Vermögen weitergeben will
Keine Erbschaft- und keine Schenkungssteuer. Das ist der belastbarste Vorteil des Standorts, und er ist seit 2008 unverändert. Die Privatstiftung als Gefäß dafür ist seit 1. Januar 2026 teurer geworden: Die Stiftungseingangssteuer stieg von 2,5 % auf 3,5 %.
Wer langfristig anlegt und liegen lässt
Planbare 27,5 % auf Kursgewinne und Dividenden, keine Vermögensteuer, kein Zuschlag nach Haltedauer. Was Österreich nicht kennt, ist eine Steuerfreiheit nach Haltefrist – wer darauf wartet, wartet vergeblich.
Wer eine Ferienwohnung behalten will
Die Zweitwohnsitzverordnung erlaubt es unter Bedingungen, eine österreichische Wohnung zu behalten, ohne dadurch unbeschränkt steuerpflichtig zu werden. Geführt werden muss ein Verzeichnis der Aufenthaltstage – ohne Dokumentation trägt die Ausnahme nicht.
Die genauen Bedingungen – Jahre im Ausland und Höchstzahl der Aufenthaltstage – nennen wir dir erst, wenn wir sie im Verordnungstext geprüft haben. Die Zahlen, die im Netz kursieren, gehen auseinander.
Forscher, Künstler und Spitzensportler beim Zuzug
Für den umgekehrten Weg – den Zuzug nach Österreich – sieht § 103 EStG eine Begünstigung vor. Sie ist antragsgebunden und die Antragsfrist ist nicht verlängerbar; wer sie verpasst, verliert sie endgültig.
Höhe, Dauer und Antragsfrist prüfen wir im Gesetzestext, bevor wir sie hier nennen. Die Frist ist nicht verlängerbar – eine falsche Zahl wäre hier besonders teuer.
Wer in der nächsten Tarifstufe landet
Der eigentliche Grund, warum Österreicher rechnen: Ab 99.266 € liegt der Grenzsteuersatz bei 50 %. Das ist kein Millionärstarif, das trifft Fachkräfte und Selbstständige mit gutem Jahr. Ob ein anderes Land für dich besser ist, hängt danach nicht mehr am Tarif allein, sondern an deiner Einkunftsart – und genau das rechnen wir durch.
Ehrlich
Wofür Österreich nicht taugt.
Dieser Abschnitt steht auf jeder unserer Länderseiten und wird nicht gekürzt. Eine Seite, die nur Gründe dafür nennt, ist eine Anzeige.
Wer auf eine Haltefrist bei Immobilien wartet
Es gibt keine. Anders als in Deutschland kennt Österreich seit 2012 keine Spekulationsfrist mehr – der Gewinn ist auch nach zwanzig Jahren steuerpflichtig. Wer mit „aussitzen" plant, plant mit einer Regel, die es seit vierzehn Jahren nicht mehr gibt.
Wer viel handelt
27,5 % auf jeden realisierten Gewinn, ohne Freibetrag nach Haltedauer. Für „kaufen und liegen lassen" ist das planbar, für häufiges Umschichten teuer.
Wer meint, der Wegzug erledige die Steuer
Er verkleinert sie, er beendet sie nicht. Mieteinnahmen, Immobiliengewinne und Erträge aus österreichischem Vermögen bleiben steuerpflichtig – und die Wegzugsbesteuerung greift genau in dem Moment, in dem man glaubt, fertig zu sein.
Wer eine Zahl statt einer Rechnung sucht
Ob ein Land trägt, hängt an deiner Einkunftsart, deinem Familienstand und am DBA deines Ziellandes. Eine Sternewertung über Länder gibt es hier nicht, weil sie in deinem Fall entweder zufällig stimmt oder schadet.
Immobilien
Neun Bundesländer, neun Grundverkehrsgesetze.
Der Grundverkehr ist Landessache. Ob und unter welchen Bedingungen du kaufen darfst – und besonders, ob du die Wohnung als Freizeitwohnsitz nutzen darfst – entscheidet nicht der Bund, sondern das Land. Die Unterschiede sind erheblich.
Was der Kauf kostet
- Grunderwerbsteuer3,5 %
- Eintragung ins Grundbuch1,1 %
- Immobilienertragsteuer beim späteren Verkauf30 %
- Altvermögen, erworben vor 2002effektiv 4,2 %
Makler, Notar und Vertragserrichtung kommen dazu und hängen von der Vereinbarung ab.
Der Zuschlag, den viele übersehen
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es beim Verkauf einen Umwidmungszuschlag von 30 % auf den Veräußerungsgewinn – dann, wenn das Grundstück nach dem 31. Dezember 2024 umgewidmet wurde. Er fällt beim Verkauf an, nicht beim Kauf, und er kommt zusätzlich zur Immobilienertragsteuer.
Welche Bundesländer beim Grundverkehr wie streng sind, sagen wir dir erst, wenn wir es in den neun Landesgesetzen nachgelesen haben – die Angaben in Ratgebern widersprechen sich. Bis dahin gilt: vor jedem Kauf beim Grundverkehrsamt des Landes nachfragen, nicht beim Makler.
Entscheidend
Das Abkommen schlägt das Gesetz.
Österreich sagt in seinem Einkommensteuergesetz, was es besteuern möchte. Ob es das darf, steht im Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland. Bei Pensionen etwa erheben in der Rohfassung beide Staaten Anspruch – welcher ihn behält, entscheidet erst das Abkommen, und die Abkommen unterscheiden sich.
Praktisch heißt das: Die Frage „Wie viel zahle ich nach dem Wegzug?“ lässt sich ohne das Abkommen deines Ziellandes nicht beantworten. Mit dem Abkommen in der Hand lässt sie sich in einem Termin klären.
Die vollständige Liste der geltenden Abkommen führt das Bundesministerium für Finanzen. Wir verlinken sie hier, sobald wir den Stand geprüft haben – eine veraltete Abkommensliste ist schlimmer als keine.
Wohin – und warum wir das nicht ranken
Es gibt kein Land, das für Österreicher allgemein das beste ist. Ob eines trägt, hängt an deiner Einkunftsart, deinem Familienstand und am Abkommen – dieselbe Konstellation, die für einen Pensionisten ideal ist, ist für eine Selbstständige teuer. Deshalb stehen hier die Länder, zu denen wir etwas Belegtes sagen können, und keine Sterne.
Paraguay
Residencia, Firmengründung, Ankunft und Betreuung – der am weitesten ausgearbeitete Weg.
AnsehenBolivien
Niedrige Schwellen für die Temporary Residency, niedrige Lebenshaltung, viel Bürokratie.
AnsehenDominikanische Republik
Karibik mit eigenen Sonderwegen für Pensionisten und Investoren.
AnsehenKonto im Ausland
Unabhängig vom Zielland: eine zweite Bankverbindung, mit Georgien und Dubai als Ablegern.
AnsehenAlle Länder im Überblick: /laender.
Reihenfolge
Was wann zu tun ist.
Drei bis sechs Monate vorher
- Steuerberater in Österreich: Löst dein Wegzug die Wegzugsbesteuerung aus?
- Stille Gewinne im Depot beziffern – die Meldeschwelle liegt bei den Einkünften, nicht beim Depotwert
- Das Doppelbesteuerungsabkommen deines Ziellandes lesen oder lesen lassen
- Immobilien klären: behalten, vermieten oder verkaufen – und was das jeweils auslöst
- Steuerberater im Zielland suchen, bevor du dort ankommst
Ein bis zwei Wochen vorher
- Altfall-Meldung einreichen, falls du vor dem 1.7.2026 weggezogen bist und nichtfestgesetzte Einkünfte über 100.000 € hast
- Versicherungen kündigen oder auf Auslandsdeckung umstellen
- Bankkonten und Depot klären – Übertrag ins Ausland dauert länger als gedacht
- Termin beim Gemeindeamt vereinbaren oder ID Austria einrichten
Am Auszugstag
- Abmeldung durchführen – drei Tage davor bis drei Tage danach
- Abmeldebestätigung sichern und digital ablegen
- Wohnung übergeben, Übergabeprotokoll aufheben
Danach
- Im Zielland anmelden
- Banken und Versicherungen mit der Abmeldebestätigung informieren
- Erste Steuererklärung in beiden Ländern planen – die Fristen laufen unabhängig voneinander
Offen
Was wir noch nicht belegt haben.
Diese Punkte lagen uns als Behauptung vor, ohne Fundstelle. Sie stehen deshalb nicht im Text oben – und sie stehen hier, damit du weißt, was diese Seite noch nicht leistet.
- Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Deutschland – der Auftrag nannte 15 %, ohne Quelle.
- Die genauen Bedingungen der Zweitwohnsitzverordnung: Jahre im Ausland und Höchstzahl der Aufenthaltstage.
- Höhe, Dauer und Antragsfrist der Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG.
- Der Körperschaftsteuersatz und ob es Erleichterungen für Gründer gibt.
- Die Zahl der Doppelbesteuerungsabkommen und der Link auf die Liste des Finanzministeriums.
- Welche Bundesländer beim Grundverkehr tatsächlich wie streng sind.
- Die Besteuerung von Spielgewinnen. Sie hängt in Österreich wie in Deutschland an der Gewerblichkeit – die verbreitete Kurzfassung „in Österreich steuerfrei, in Deutschland nicht" ist in beiden Ländern zu grob.
- Ab wann welcher Staat eine österreichische Pension besteuert – das steht je Zielland im Abkommen, nicht im Gesetz.
- Die Erklärungsfristen nach dem Wegzug.
Unsicher, ob sich der Schritt für dich rechnet?
Dafür gibt es die Standort-Analyse. Wir sehen uns deine Lage an – Einkunftsarten, Vermögen, Familie – und sagen dir, welche Länder für dich in Frage kommen, was der Weg dorthin kostet und was der Wegzug in Österreich auslöst. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet: bleib, wo du bist.
- Deine Steuerlage in Österreich und im Zielland, nebeneinander gerechnet
- Die Länder, die zu deiner Einkunftsart passen – mit Begründung, nicht mit Sternen
- Der realistische Aufenthaltsweg samt Dauer und Behördenkosten
- Ob dich die Wegzugsbesteuerung trifft und was das bedeutet
Was wir nicht tun: deine Steuererklärung. Dafür brauchst du einen Steuerberater in Österreich und einen im Zielland – beides vermitteln wir, beides ersetzen wir nicht.
Standort-Analyse
290 €
Wird bei Beauftragung einer Leistung vollständig angerechnet – du zahlst nicht doppelt.
Endpreis, keine deutsche Umsatzsteuer
Zahlung per Banküberweisung. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen, um einen Termin mit dir zu vereinbaren.
Das Honorar wird auf eine Buchung innerhalb von zwölf Monaten vollständig angerechnet. Angerechnet wird eine Beratung einmal – auch dann, wenn du mehrere gebucht hast.
Herkunft der Angaben
Woher die Zahlen stammen.
Tarifstufen und Spitzensteuersatz: Bundesministerium für Finanzen, Steuertarif, sowie oesterreich.gv.at – Tarifstufen 2026 nach der Anpassung um 1,733 %. ORF-Beitrag: oesterreich.gv.at, Stand 2026. Wegzugsbesteuerung und die beiden Meldepflichten: § 27 Abs. 6 EStG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes, ausgewertet nach Fachbeiträgen von LeitnerLeitner, TPA, ICON und Linde aus Mai bis August 2026. Immobilienertragsteuer und Wegfall der Spekulationsfrist: Stabilitätsgesetz 2012 und die FAQ der Wirtschaftskammer zum privaten Immobilienverkauf. Umwidmungszuschlag und Stiftungseingangssteuer: Budgetbegleitgesetz 2025. Kapitalertragsteuersätze und Kryptowährungen: § 27a EStG und das Informationsblatt des Finanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen.
Angaben ohne belastbare Quelle stehen hier nicht – auch dann nicht, wenn sie überall sonst zu lesen sind. Was noch fehlt, steht oben im Abschnitt „Was wir noch nicht belegt haben“. Belegstand: strategie/faktenbasis_oesterreich_wegzug_2026.md, 2026-09-13.
Du ziehst aus Deutschland weg statt aus Österreich? Die Seite dazu steht hier.
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Diese Seite ist keine Steuerberatung und kein Ersatz dafür. Sie ordnet ein, was in österreichischen Gesetzen und Materialien steht. Ob und wie eine Regel in deinem Fall greift, sagt dir ein Steuerberater – wir vermitteln einen.