Marktbericht · KW 34
MarktberichtThailands 30-Tage-Regel ist beschlossen, aber nicht in Kraft – Österreich zieht bei der Wegzugssteuer an
Dazu die neuen paraguayischen Solvenznachweise seit dem 6. Juli, eine Frist zum 31. Dezember für Altfälle der österreichischen Wegzugsbesteuerung und die Frage, welche Auslandseinkünfte in der Dominikanischen Republik überhaupt steuerpflichtig werden.
· Berichtszeitraum 18. bis 22. August 2026
Fünf Meldungen dieser Woche, die für jemanden mit Auswanderungsplänen tatsächlich etwas ändern. Bei zweien liegt der eigentliche Punkt nicht in der Änderung selbst, sondern in ihrem Status: Was in Thailand als beschlossene Sache durch die Presse geht, ist noch nicht in Kraft – und was in Österreich still im Budgetmaßnahmengesetz steht, hat eine Frist, die am 31. Dezember abläuft.
Auf einen Blick
- Thailand, visumfreie Einreise
- weiterhin 60 TageDie Kürzung auf 30 Tage ist am 14. Juli 2026 vom Kabinett gebilligt, aber nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie gilt erst 15 Tage nach Veröffentlichung.
- Paraguay, permanente Residenz
- 12 SolvenzkategorienResolución DNM 407/2026, anwendbar auf Anträge ab 6. Juli 2026. Das Diplom allein genügt nicht mehr, verlangt wird der Nachweis tatsächlicher Tätigkeit und tatsächlicher Zahlungsflüsse.
- Österreich, Wegzugsbesteuerung
- 100.000 € SchwelleBezogen auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf die Steuer. Bei Überschreiten jährliche Nachweispflicht, Altfälle einmalig bis 31. Dezember 2026.
- Dominikanische Republik
- ab dem dritten JahrSteuerpflichtig werden nur ausländische Kapital- und Finanzerträge. Ausländische Renten und im Ausland geleistete Arbeit sind vom Wortlaut nicht erfasst.
- Thailand, Nominee-Strukturen
- Order 2/2569Die Anweisungen vom Januar und April 2026 wurden zum 1. August 2026 aufgehoben und durch eine konsolidierte Fassung ersetzt.
Korrekturhinweis vom 23. August 2026
Die erste Fassung dieses Berichts stellte die thailändische 30-Tage-Regel als geltendes Recht dar, beschrieb die paraguayische Änderung ohne Rechtsakt und nannte für Bitcoin 69.750 US-Dollar. Alle drei Angaben waren falsch: Die thailändische Regel ist beschlossen, aber nicht veröffentlicht; die als Beleg verwendete Meldung zu Paraguay stammt aus Dezember 2022 und betrifft die Migrationsreform von 2022, nicht 2026; der Bitcoin-Schlusskurs vom 21. August lag bei 78.335 US-Dollar. Diese Fassung ersetzt die erste vollständig. Wir kennzeichnen Korrekturen, statt sie stillschweigend einzuarbeiten.
Visa und Einwanderung
Thailand: Die Kürzung auf 30 Tage ist beschlossen – und gilt noch nicht
Fünf Entwürfe von Bekanntmachungen des thailändischen Innenministeriums (ประกาศกระทรวงมหาดไทย), gebilligt durch Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 2026; Grundsatzentscheidung bereits am 19. Mai 2026
- Fundstelle:
- Noch keine. Die Veröffentlichung im Royal Thai Government Gazette steht aus, die Nummern der einzelnen Bekanntmachungen werden erst damit vergeben.
- In Kraft:
- Offen – 15 Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Bis dahin gilt unverändert die 60-Tage-Regelung, in Kraft seit 15. Juli 2024.
- Gilt für:
- Alle 27 EU-Staaten, damit Deutschland und Österreich. Ferner USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel, die Golfstaaten, Malaysia, Indonesien, Philippinen, Singapur, Indien und die Malediven.
- Gilt nicht für:
- Inhaber eines DTV, LTR-, Thailand-Privilege-, Non-Immigrant- oder Retirement-Visums. Ebenso wenig berührt sind bilaterale Visumbefreiungsabkommen – für Deutschland, Österreich und die Schweiz existiert allerdings keines, das über die Ausnahmeregelung hinausginge.
Der Unterschied zwischen einem Kabinettsbeschluss und geltendem Recht ist in Thailand kein formaler: Eine Bekanntmachung des Innenministeriums wird erst mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger wirksam, und zwar 15 Tage danach. Bis dahin stempeln die Grenzbeamten weiterhin 60 Tage. Wer im September fliegt und den Presseberichten glaubt, plant seine Rückreise auf Basis einer Regel, die es noch nicht gibt – und wer umgekehrt darauf baut, dass die 60 Tage bleiben, kann sich ebenso irren, weil die Veröffentlichung jederzeit erfolgen kann.
Was sich ändern wird, sobald veröffentlicht ist
| Merkmal | Bisher | Neu | Ab wann |
|---|---|---|---|
| Aufenthalt ohne Visum | 60 Tage | 30 Tage | Veröffentlichung + 15 Tage |
| Begünstigte Staaten | rund 90 bis 93, je nach Zählweise | 59 Staaten mit 30 Tagen, 2 mit 15 Tagen (Mauritius, Seychellen), 3 nur noch Visa on Arrival (Aserbaidschan, Belarus, Serbien) | wie oben |
| Verlängerung im Land | einmalig 30 Tage, 1.900 THB (≈ 49 €) | unverändert einmalig 30 Tage, 1.900 THB (≈ 49 €) | – |
| Höchstaufenthalt je Einreise inklusive Verlängerung | 90 Tage | 60 Tage | wie oben |
| Mehrfachberechtigungen | möglich | Grundsatz „ein Land, eine Berechtigung" | wie oben |
| Laufende Aufenthalte | – | Bestandsschutz: Wer vor dem Stichtag mit 60-Tage-Stempel einreist, behält diese 60 Tage bis zum Ablauf | ausdrücklich im Erlassentwurf |
Die Zahlen des Mai-Beschlusses (54 / 3 / 4) weichen von denen des Juli-Beschlusses (59 / 2 / 3) ab; die Regierung kommuniziert eine Gesamtzahl von 65, rechnerisch sind es 64. Wir geben die Juli-Zahlen wieder, weil sie die aktuelleren sind.
Eine Jahresobergrenze für visumfreie Aufenthalte gibt es entgegen verbreiteter Darstellung nicht. Begrenzt ist allein die Zahl visumfreier Einreisen über Land- und Seegrenzen auf zwei pro Kalenderjahr; Einreisen auf dem Luftweg sind zahlenmäßig unbegrenzt. Eine im November 2025 kolportierte generelle Zwei-Einreisen-Grenze wurde im Januar 2026 ausdrücklich dementiert. Was bleibt, ist das Ermessen des Beamten bei wiederholten Grenzübertritten – Verwaltungspraxis, keine Norm.
Für alle, die länger als einen Monat bleiben wollen, verschiebt sich damit die Frage von der Einreise zur Struktur. Drei Wege sind belastbar, und sie unterscheiden sich weniger im Preis als in dem, was sie steuerlich auslösen.
Die drei Alternativen mit ihren Schwellen
- DTV – Destination Thailand Visa
- 10.000 THB ≈ 262 €Kontoguthaben 500.000 THB ≈ 13.077 €, in der Regel drei Monate vor Antragstellung gehalten. Laufzeit 5 Jahre, 180 Tage je Einreise, einmal um 180 Tage verlängerbar (1.900 THB ≈ 49 €). Ablehnungsquoten sind 2025 und 2026 gestiegen, thailändische Sprachschulen wurden als qualifizierende Aktivität gestrichen.
- LTR – Wealthy Pensioner (ab 50)
- 80.000 USD ≈ 68.500 € p. a.Alternativ 40.000 USD ≈ 34.200 € p. a. plus 250.000 USD ≈ 213.900 € Investition in Thailand. Gebühr 50.000 THB ≈ 1.307 €, Laufzeit 10 Jahre, Krankenversicherung mit mindestens 50.000 USD Deckung.
- LTR – Work-from-Thailand
- 80.000 USD ≈ 68.500 € p. a.Nachweis für die letzten zwei Jahre, ausländischer Arbeitgeber. Highly-Skilled Professionals zahlen 17 Prozent Flat Tax auf Erwerbseinkommen (Royal Decree Nr. 743), die übrigen drei LTR-Kategorien sind von der Steuer auf eingebrachte Auslandseinkünfte befreit.
- Thailand Privilege
- ab 650.000 THB ≈ 16.998 €Bronze 650.000 THB (5 Jahre), Gold 900.000 THB ≈ 23.535 €, Platinum 1.500.000 THB ≈ 39.223 € (10 Jahre), Diamond 2.500.000 THB ≈ 65.372 € (15 Jahre). Antragsgebühr 50.000 THB ≈ 1.307 €. Bronze soll zum 30. September 2026 eingestellt werden – diese Angabe stützt sich auf eine einzelne Quelle.
Der steuerliche Rahmen dahinter ist unverändert und wird häufig zu optimistisch dargestellt. Steuerlich ansässig ist in Thailand, wer sich 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr dort aufhält. Für solche Personen sind ausländische Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, bei Überweisung nach Thailand steuerpflichtig – unabhängig davon, in welchem Jahr die Überweisung erfolgt. Grundlage sind die Verwaltungsanweisungen Paw. 161/2566 und Paw. 162/2566, wobei Letztere Einkünfte aus der Zeit vor 2024 dauerhaft freistellt. Der Tarif reicht von 5 bis 35 Prozent. Die seit Mitte 2025 angekündigte Entschärfung, wonach eine Einbringung im Jahr der Erzielung oder im Folgejahr steuerfrei bleiben soll, ist weiterhin Entwurf: Es existiert keine Nummer eines Royal Decree, und nach der Auflösung des Repräsentantenhauses und den Wahlen vom 8. Februar 2026 ist das Vorhaben zurückgestellt.
Was wir zu Thailand nicht belegen konnten
- Die formale Zitierstelle (Band und Teil) der 2024 veröffentlichten 60-Tage-Bekanntmachung – der Server des Staatsanzeigers war nicht auslesbar.
- Die Aufnahme der Schweiz in die 30-Tage-Liste. Die Regierungsmitteilungen nennen namentlich die 27 EU-Staaten und einzelne Drittstaaten; die Schweiz erscheint nur in Sekundärquellen.
- Die Auflösung der Differenz zwischen den kommunizierten 65 und den rechnerischen 64 begünstigten Staaten.
Visa und Einwanderung
Paraguay: Seit dem 6. Juli zählt bei der permanenten Residenz nicht mehr das Diplom, sondern der Zahlungsfluss
Resolución DNM N° 407/2026 der Dirección Nacional de Migraciones – Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (régimen de acreditación de solvencia económica)
- Fundstelle:
- Bekanntgabe durch die Behörde am 24./25. Juni 2026. Eine Veröffentlichung in der Gaceta Oficial konnten wir nicht nachweisen; Resolutionen der Migrationsbehörde werden regelmäßig institutionell bekanntgemacht. Das Unterzeichnungsdatum wird in den Quellen mit dem 26. Juni und mit dem 28. Mai 2026 angegeben.
- In Kraft:
- Anwendbar auf alle Anträge, die ab dem 6. Juli 2026 eingereicht werden.
- Gilt für:
- Jeder, der ab dem 6. Juli 2026 die permanente Residenz beantragt – sowohl nach dem Migrationsgesetz Ley N° 6984/2022 als auch über das Mercosur-Aufenthaltsabkommen. Besonders betroffen: Berufstätige, die bisher mit dem apostillierten Diplom durchkamen, Selbständige mit RUC ohne tatsächliche Umsätze und digitale Nomaden ohne dokumentierten Zahlungsweg.
- Gilt nicht für:
- Wer die permanente Residenz bereits erteilt bekommen hat. Ebenfalls nicht betroffen sind die temporäre Residenz mit ihrer Laufzeit von zwei Jahren, der touristische Aufenthalt, die residencia espontánea u ocasional sowie Investoren, die über den neuen Investor Pass gehen. Steuerlich ändert die Resolution nichts.
Zunächst zu dem, was nicht passiert ist: Die Kategorienstruktur des paraguayischen Migrationsrechts wurde 2026 nicht umgebaut. Sie stammt unverändert aus der Ley N° 6984/2022, die seit dem 18. Oktober 2022 gilt und die alte Ley 978/96 abgelöst hat. Dort wurde auch die früher vielzitierte Bankeinlage von rund 5.000 US-Dollar als Weg zur sofortigen permanenten Residenz gestrichen – seither führt der Weg über zwei Jahre temporäre Residenz. Wer heute noch Ratgeber liest, die von der Einlage sprechen, liest Texte aus der Zeit vor Oktober 2022.
Was sich 2026 geändert hat, ist die Beweislast. Die Resolución 407/2026 ordnet den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in zwölf Kategorien mit jeweils eigenem Dokumentenkatalog: Akademiker, Techniker, Angestellte, Selbständige und Händler, Fernarbeiter und digitale Nomaden, Immobilieneigentümer, Gesellschafter, Landwirte, Geistliche, Rentner und Pensionäre, unterhaltsberechtigte Angehörige sowie volljährige Studierende. Verlangt wird in allen Fällen der Nachweis einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und tatsächlich zufließender Mittel samt deren Herkunft. Ein Selbständiger legt ein aktives RUC und drei Monate Umsatzsteuererklärungen vor, die nicht auf null lauten dürfen; ein Fernarbeiter eine Arbeits- oder Auftragsbescheinigung mit Einkommenshöhe und Zahlungsweg; ein Rentner die apostillierte Rentenbescheinigung mit Betrag und Zahlungsweg. Nebenbei verschwindet der Beruf vom gedruckten Carnet de Admisión und bleibt nur noch im System der Behörde gespeichert.
Paraguay: was sich wann geändert hat
| Merkmal | Bisher | Neu | Ab wann |
|---|---|---|---|
| Weg zur permanenten Residenz | Bankeinlage von rund 5.000 USD, danach sofort permanente Residenz | zwei Jahre temporäre Residenz, danach Antrag mit Solvenznachweis | 18. Oktober 2022 (Ley 6984/2022) |
| Solvenznachweis | uneinheitlich, je nach Referat und Rechtsregime unterschiedlich gehandhabt | zwölf vereinheitlichte Kategorien, Nachweis realer Tätigkeit und der Mittelherkunft | 6. Juli 2026 (Res. DNM 407/2026) |
| Beruf im Carnet de Admisión | aufgedruckt | nicht mehr aufgedruckt, nur noch im System der Behörde | 6. Juli 2026 |
| Gebühr permanente Residenz (allgemeines Regime) | 2.787.550 Gs ≈ 396 € | 2.926.925 Gs ≈ 415 € (25 Tagelöhne) | 1. Juli 2026 (Res. DNM 478/2026) |
| Gebühr Residenz über Mercosur | 2.230.040 Gs ≈ 316 € | 2.341.540 Gs ≈ 332 € (20 Tagelöhne) | 1. Juli 2026 |
| Investorenweg | Ley 4986/2013 über SUACE, 70.000 USD und fünf Arbeitsplätze | Investor Pass mit vier Stufen: 70.000 USD produktiv, 150.000 USD Tourismus, 200.000 USD Immobilien, 200.000 USD Finanzanlage – Direktzugang zur permanenten Residenz ohne vorherige temporäre | April 2026 (Res. MIC 283/2026) |
| Einreise venezolanischer Staatsangehöriger | ohne Konsularvisum | Reisepass und Konsularvisum zwingend | 10. Januar 2026 (Decreto 5278/2026) |
Alle Migrationsgebühren sind an den gesetzlichen Tagelohn gekoppelt und steigen automatisch mit jeder Anpassung des Mindestlohns. Dieser wurde durch Decreto 6225/2026 zum 1. Juli 2026 um 5 Prozent auf 3.044.000 Gs ≈ 432 € monatlich angehoben, der Tagelohn beträgt seither 117.077 Gs ≈ 16,61 €. Umrechnungskurs: 1 € = 7.047,84 Gs, Stand 23. August 2026.
Steuerlich hat sich nichts bewegt, und das ist die eigentliche gute Nachricht. Das Territorialprinzip der Ley N° 6380/2019 gilt unverändert: Besteuert wird, was aus paraguayischer Quelle stammt. Ausländische Dividenden fallen nicht unter die paraguayische Dividendensteuer, ausländische Kapitalerträge sind nicht steuerbar. Die Einkommensteuer für natürliche Personen liegt bei 8 Prozent bis 50 Millionen Gs, 9 Prozent bis 150 Millionen und 10 Prozent darüber; Kapitaleinkünfte werden pauschal mit 8 Prozent belegt. Wer aus persönlicher Dienstleistung brutto nicht mehr als 80 Millionen Gs ≈ 11.351 € im Jahr erzielt, ist gar nicht erklärungspflichtig.
Die 120 Tage sind kein Gesetz
In fast jedem deutschsprachigen Paraguay-Ratgeber steht, man müsse 120 Tage im Land sein, um steuerlich ansässig zu werden. Die Zahl stammt aus Artikel 152 der Ley 125/1991 und begründet dort eine Vermutung für das steuerliche Domizil, keine Mindestanwesenheitspflicht. Die heute maßgebliche Ley 6380/2019 enthält überhaupt keine Tagesschwelle. Praktisch bleibt die Zahl trotzdem relevant: Wer eine Ansässigkeitsbescheinigung für ein Doppelbesteuerungsabkommen braucht, legt sie über die Constancia de Movimiento Migratorio vor, und die Behörde sieht die Anwesenheit. Die Bescheinigung wird nach Resolución General N° 65/2020 ausgestellt, dauert zehn Werktage und gilt ein Jahr. Für den Aufenthaltstitel selbst gibt es keine Mindestanwesenheit, nur eine Obergrenze der Abwesenheit: ein Jahr bei temporärer, drei Jahre bei permanenter Residenz.
Was wir zu Paraguay nicht belegen konnten
- Den Volltext der Resolución 407/2026 und die amtliche Gebührentabelle – das Portal der Migrationsbehörde war nicht erreichbar. Die Beträge für 2026 sind über die Tagelohn-Multiplikatoren rekonstruiert und an zwei unabhängigen Stellen bestätigt.
- Eine ausdrückliche Übergangsvorschrift. Die Behörde und die Mehrzahl der Auswertungen gehen davon aus, dass vor dem 6. Juli 2026 eingereichte Anträge nach altem Recht beschieden werden; eine Quelle beschreibt die strengere Handhabung auch für laufende Verfahren.
- Die Beträge des Investor Pass: Eine Meldung nennt pauschal 150.000 USD, eine andere die vierstufige Tabelle. Der Primärtext der Resolución MIC 283/2026 lag uns nicht vor.
- Wie lange man sich während des laufenden Umwandlungsverfahrens von temporärer zu permanenter Residenz außer Landes aufhalten darf – dazu existiert nachweislich keine veröffentlichte Norm.
Steuern und Recht
Österreich: Wer nicht nachweist, hat verkauft
Budgetmaßnahmengesetz 2026 – Neufassung von § 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG, Einfügung von § 27 Abs. 6 Z 1 lit. f EStG, Übergangsrecht § 124b Z 493 EStG
- Fundstelle:
- BGBl. I Nr. 43/2026, ausgegeben am 30. Juni 2026. Regierungsvorlage 504 der Beilagen, XXVIII. GP. Nationalrat 10. Juni 2026, Bundesrat 25. Juni 2026 ohne Einspruch.
- In Kraft:
- 1. Juli 2026
- Gilt für:
- Natürliche Personen, die aus Österreich in einen EU- oder EWR-Staat wegziehen und antragsgemäß eine Nichtfestsetzung erwirkt haben, wenn die nicht festgesetzten Einkünfte in einem Veranlagungsjahr 100.000 € übersteigen – sowie deren Rechtsnachfolger. Mit erfasst sind Nichtfestsetzungen aus dem Anteilstauschregime des Umgründungssteuergesetzes.
- Gilt nicht für:
- Wegzüge mit einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 100.000 € pro Veranlagungsjahr. Wegzüge in Drittstaaten, weil dort ohnehin keine Nichtfestsetzung greift und die Steuer sofort fällig wird. Wer keinen Antrag gestellt und die Steuer entrichtet hat. Betriebliche Entstrickungsfälle nach § 6 Z 6 EStG mit ihrem Ratenzahlungskonzept – dort ändert sich nichts.
Das österreichische System bleibt im Kern, was es war: Wer mit privatem Kapitalvermögen in die EU oder den EWR zieht, kann beantragen, dass die Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn zwar dem Grunde nach im Bescheid abgehandelt, aber nicht festgesetzt wird. Sie wird erst fällig, wenn tatsächlich verkauft oder in einen nicht erfassten Staat weitergezogen wird. Neu ist ein dritter Auslöser, und er hat mit dem Vermögen nichts zu tun: die Verletzung einer Nachweispflicht. Der Gesetzestext formuliert es als Fiktion – wer den Nachweis nicht erbringt, wird behandelt, als hätte er verkauft.
Wegzugsbesteuerung Österreich, privates Kapitalvermögen
| Merkmal | Bisher | Neu | Ab wann |
|---|---|---|---|
| Grundkonzept | Nichtfestsetzung auf Antrag bei Wegzug in EU/EWR | unverändert | – |
| Auslöser der Festsetzung | tatsächliche Veräußerung; späterer Wegzug in einen nicht erfassten Staat | zusätzlich: Verletzung der Nachweispflicht | 1. Juli 2026 |
| Laufende Mitwirkung | keine wiederkehrende Pflicht | jährlicher Nachweis, dass kein festsetzungsauslösendes Ereignis eingetreten ist | 1. Juli 2026 |
| Schwelle | – | mehr als 100.000 € Einkünfte in einem Veranlagungsjahr – das ist die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer | 1. Juli 2026 |
| Form und Frist | – | schriftlich an das Finanzamt oder über FinanzOnline als sonstiges Anbringen, unter Angabe der aktuellen Anschrift; jeweils bis 31. Dezember des Folgejahres | 1. Juli 2026 |
| Folge des Versäumnisses | – | Veräußerungsfiktion mit Ablauf des Jahres, damit sofortige Festsetzung der gesamten aufgeschobenen Steuer | 1. Juli 2026 |
| Altfälle | – | einmaliger Nachweis für Nichtfestsetzungsbescheide vor dem 1. Juli 2026, die Abgabenschulden nach dem 31. Dezember 2005 betreffen | Frist 31. Dezember 2026 |
Steuersatz 27,5 Prozent nach § 27a Abs. 1 EStG. Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert im Wegzugszeitpunkt und den Anschaffungskosten; spätere Wertminderungen bis zur tatsächlichen Veräußerung sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht im anderen Staat berücksichtigt werden. Ein eigenes Formular ist ausdrücklich nicht vorgesehen; als Nachweismittel nennen die Erläuterungen Depotauszug, Firmenbuchauszug oder vergleichbare Bestätigungen.
Was ein versäumter Nachweis kostet
Unternehmerin, 2024 von Graz nach Lissabon gezogen, hält 100 Prozent an einer österreichischen GmbH. Anschaffungskosten 150.000 €, gemeiner Wert im Wegzugszeitpunkt 550.000 €. Die Steuer wurde auf Antrag nicht festgesetzt. Verkauft wurde bis heute nichts.
- Gemeiner Wert beim Wegzug
- 550.000 €
- abzüglich Anschaffungskosten
- − 150.000 €
- Bemessungsgrundlage
- 400.000 €
- über der Schwelle von 100.000 €?
- ja – Nachweispflicht
- Steuersatz nach § 27a Abs. 1 EStG
- 27,5 %
- Steuer, die bei Versäumnis fällig wird
- 110.000 €
Weil der Bescheid vor dem 1. Juli 2026 ergangen ist, greift die einmalige Nachweispflicht des § 124b Z 493 EStG: bis 31. Dezember 2026. Ein formloses Schreiben mit aktueller Anschrift und Firmenbuchauszug genügt. Wer es unterlässt, riskiert eine Steuer von 110.000 € auf einen Gewinn, den er nie realisiert hat.
Der Unterschied zu Deutschland und der Schweiz
Deutschland besteuert den Wegzug nach § 6 AStG bei Beteiligungen ab einem Prozent, wenn die Person in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war; die Steuer ist in sieben Jahresraten zahlbar, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung, und entfällt rückwirkend bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren, verlängerbar auf bis zu zwölf. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich eine Wegzugsbesteuerung für Investmentfondsanteile nach § 19 Abs. 3 InvStG, die ab einem Prozent Anteilsquote oder 500.000 € Anschaffungskosten je Fonds greift – ohne Zusammenrechnung über mehrere Fonds. Die Schweiz kennt keine allgemeine Wegzugsbesteuerung für Privatvermögen, weil private Kapitalgewinne dort grundsätzlich steuerfrei sind; eine Entstrickung greift nur bei Geschäftsvermögen und bei Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften, dann aber sofort und ohne Ratenmodell. Österreich wiederum kennt keine befristete Rückkehrerregelung: Solange nicht verkauft und nicht weitergezogen wird, wird die Steuer schlicht nie festgesetzt.
Was wir zu Österreich nicht belegen konnten
- Die Sanktion bei Versäumnis der Altfall-Frist. Weder Gesetzestext noch Erläuterungen ordnen für Altfälle eine Veräußerungsfiktion an. Die Beratungspraxis ordnet den Verstoß als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG mit bis zu 5.000 € ein – im Gesetz steht das nicht.
- Ob im Festsetzungsfall Anspruchszinsen nach § 205 BAO anfallen. In den Materialien nicht geregelt.
- Ob die jährliche Nachweispflicht bei Rückkehr nach Österreich endet. Der Wortlaut „bis zur Festsetzung der Abgabenschuld" lässt das offen.
Steuern und Recht
Dominikanische Republik: Die Drei-Jahres-Regel betrifft weniger, als fast überall behauptet wird
Código Tributario, Ley No. 11-92 vom 16. Mai 1992, Artikel 269 und 271; Ausführungsverordnung Decreto No. 139-98 vom 13. April 1998, Artikel 2 und 3
- Fundstelle:
- Volltext veröffentlicht durch die Steuerbehörde DGII.
- In Kraft:
- Seit 1992 in Kraft, 2026 unverändert. Die Steuerreform Ley No. 30-26 vom 18. Juni 2026 hat Artikel 271 nicht angetastet.
- Gilt für:
- In der Dominikanischen Republik ansässige Ausländer – ansässig ist nach Artikel 12 des Código Tributario, wer sich mehr als 182 Tage im Land aufhält, zusammenhängend oder verteilt – mit ausländischen Dividenden, Zinsen, Wertpapier- oder Fondserträgen und sonstigen Finanzgewinnen. Für sie beginnt die Steuerpflicht auf diese Erträge im dritten Jahr der Ansässigkeit.
- Gilt nicht für:
- Ausländische Renten und im Ausland geleistete Arbeit – beide sind vom Wortlaut des Artikels 269 nicht erfasst und damit dauerhaft, nicht nur drei Jahre, außerhalb der dominikanischen Bemessungsgrundlage. Ebenfalls nicht betroffen sind Inhaber einer Residenz nach Ley 171-07, für die Dividenden und Zinsen ohnehin befreit sind.
Die verbreitete Formulierung, man werde ab dem dritten Jahr „voll steuerpflichtig, auch auf ausländische Kapitalerträge", ist in beide Richtungen falsch. Sie ist zu weit, weil Artikel 269 ausländische Einkünfte nur insoweit erfasst, als sie aus Investitionen und Finanzgewinnen stammen – eine deutsche Rente oder ein Gehalt für im Ausland geleistete Arbeit steht dort nicht. Und sie ist zu eng, weil sie die eigentliche Falle übersieht: Wer physisch in der Dominikanischen Republik sitzt und von dort aus für ausländische Auftraggeber arbeitet, erzielt nach Auslegung der Steuerbehörde keine ausländischen, sondern dominikanische Einkünfte. Diese sind ab dem ersten Tag der Ansässigkeit im Formular IR-1 zu erklären und voll zu versteuern. Für den typischen ortsunabhängigen Selbständigen greift die Drei-Jahres-Regel also gar nicht – er ist sofort steuerpflichtig.
Wer was zahlt, wenn er in Santo Domingo sitzt
- Ausländische Dividenden, Zinsen, Fondserträge
- ab dem dritten JahrTarif nach Artikel 296: steuerfrei bis 416.220 DOP ≈ 6.110 €, darüber 15, 20 und 25 Prozent; ab 867.123 DOP ≈ 12.730 € greifen 79.776 DOP plus 25 Prozent des Überschusses. Ausländische Steuern sind nach Artikel 316 anrechenbar.
- Ausländische Rente oder Pension
- nicht erfasstUnter Ley 171-07 zusätzlich ausdrücklich befreit. Voraussetzung dort: 1.500 USD ≈ 1.282 € monatliche Rente (Pensionado) oder 2.000 USD ≈ 1.710 € monatliche Erträge aus Auslandsvermögen (Rentista), je 250 USD mehr pro Angehörigem.
- Von der DomRep aus geleistete Arbeit
- ab Tag 1Gilt als dominikanische Quelle nach Artikel 272. Auf inländische Honorarzahlungen an natürliche Personen steigt die Quellensteuer zum 1. Juli 2026 von 10 auf 15 Prozent.
- Investorenresidenz
- 200.000 USD ≈ 170.955 €Nachweis über ein Zertifikat der Investitionsbehörde. Gebühren: 42.000 DOP ≈ 617 € Aktenanlage, 6.300 DOP ≈ 92 € ärztliche Untersuchung, 3.500 DOP ≈ 51 € Karte. Erstes Jahr ein Jahr gültig, danach vier Jahre.
Was die Steuerreform Ley No. 30-26 vom 18. Juni 2026 für Zugezogene ändert
| Merkmal | Bisher | Neu | Ab wann |
|---|---|---|---|
| Drei-Jahres-Regel (Art. 271) | Auslandskapitaleinkünfte ab dem dritten Residenzjahr | unverändert – der Artikel steht nicht in der Änderungsliste | – |
| Quellensteuer auf Honorare und Mieten an natürliche Personen | 10 % | 15 % | 1. Juli 2026 |
| Kapitalgewinn aus Immobilienverkauf, natürliche Personen | Tarif nach Artikel 296 | 10 % pauschal, einmalig und definitiv; Verkauf der Hauptwohnung durch über 65-Jährige befreit | 18. Juni 2026 |
| Krypto und digitale Güter | nicht ausdrücklich geregelt | ausdrücklich als Kapitalvermögen im Sinne des Artikels 289 | 18. Juni 2026 |
| Einkommensteuertarif | Freibetrag 416.220 DOP ≈ 6.110 €, Spitzensatz 25 % | Freibetrag 480.000 DOP ≈ 7.046 €, neue Stufen, Spitzensatz 27 % ab 4.800.000 DOP ≈ 70.464 € | Steuerjahr 2027 |
| Ausreiseabgabe | 20 USD | 30 USD ≈ 26 € | 18. Juni 2026 |
Umrechnungskurs 1 € = 68,1218 DOP und 1 € = 1,1699 USD, jeweils Stand 21. August 2026. Die Steuerbehörde hat am 27. Oktober 2025 ausdrücklich klargestellt, dass die Dominikanische Republik keinem Welteinkommensprinzip folgt und sie keine neue Norm geschaffen hat – vorausgegangen war öffentliche Kritik an einer Einzelauskunft, die genau das nahegelegt hatte.
Was wir zur Dominikanischen Republik nicht belegen konnten
- Die Nummer der Gaceta Oficial und das exakte Publikationsdatum der Ley No. 30-26. Die Promulgation wird mit dem 18., in einem Bericht mit dem 19. Juni 2026 angegeben.
- Eine eigene Verwaltungsnorm der Steuerbehörde zur Drei-Jahres-Regel oder zur Definition von „Investitionen und Finanzgewinnen" – eine solche existiert offenbar nicht.
- Die Behandlung ausländischer Mieteinnahmen eines dominikanischen Residenten. Von Artikel 269 nicht klar erfasst.
- Ob Artikel 12 auf das Kalenderjahr oder auf ein rollierendes Zwölfmonatsfenster abstellt. Der Gesetzestext deutet auf die Steuerperiode, die Beratungsliteratur ist uneinheitlich.
Immobilienmarkt
Thailand: Die Strohmann-Regeln wurden zum 1. August konsolidiert – und der lange Leasehold ist tot
Order No. 2/2569 des Central Partnership and Company Registration Office im Department of Business Development (DBD), Handelsministerium
- Fundstelle:
- Ersetzt seit dem 1. August 2026 die Order No. 2/2568 (in Kraft seit 1. Januar 2026) und die Order No. 1/2569 (in Kraft seit 1. April 2026); beide sind aufgehoben. Weiter in Kraft bleiben die Orders 3/2568 bis 5/2568 zu Abgleichen mit Geldwäsche-Watchlist, Adressprüfung und Sozialhilfeausweisen.
- In Kraft:
- 1. August 2026
- Gilt für:
- Gesellschaften, bei denen ein Ausländer weniger als 50 Prozent der Anteile hält oder ein Ausländer zeichnungsberechtigter Direktor ist. Deren thailändische Gesellschafter müssen Kontoauszüge über drei Monate vorlegen – den Monat der Kapitaleinzahlung und die zwei davor – aus denen Abhebung oder Überweisung in Höhe und zum Datum der Einzahlung hervorgeht. Das Amt gleicht die Gegenseite ab.
- Gilt nicht für:
- Eigentumswohnungen im Volleigentum innerhalb der Ausländerquote, Nießbrauch und Überbaurecht. Diese Wege setzen keine Gesellschaft voraus.
Ausländer dürfen in Thailand kein Land besitzen. Die übliche Umgehung – eine thailändische Gesellschaft als nomineller Eigentümer, bei der faktisch der Ausländer entscheidet – war jahrelang geduldet. Diese Duldung endet, und zwar nicht über spektakuläre Strafen, sondern über Datenabgleich: Das Amt prüft die Mittelherkunft, die finanzielle Leistungsfähigkeit der thailändischen Gesellschafter, den wiederholten Einsatz derselben Personen und auffällige Registrierungsmuster.
Was tatsächlich droht
- Foreign Business Act, Section 36
- bis 3 Jahre Haft, 100.000 bis 1.000.000 THB≈ 2.615 bis 26.150 €. Trifft den thailändischen Strohmann. Section 37 sieht denselben Rahmen für den Ausländer vor, zusätzlich ordnet das Gericht zwingend die Einstellung des Geschäftsbetriebs an. Bei Zuwiderhandlung kommen 10.000 bis 50.000 THB je Tag hinzu.
- Land Code, Section 113
- bis 20.000 THB ≈ 523 €, bis 2 Jahre HaftFür den Erwerb von Land als Vertreter eines Ausländers. Die Geldstrafen stammen aus 1954 und sind nominell trivial.
- Land Code, Section 94 und 96
- Zwangsveräußerung binnen 180 Tagen bis 1 JahrDas ist die eigentliche Sanktion. Nach Fristablauf kann der Generaldirektor des Grundamts den Verkauf selbst veranlassen.
- Verfahren bis Mitte 2026
- rund 850 von etwa 47.000 markierten GesellschaftenEingeleitete Verfahren, keine Anklagen und keine Verurteilungen; die berichtende Quelle betont das ausdrücklich. Das Verhältnis von 1,8 Prozent zeigt die Lage besser als jede Einzelzahl: Das Screening ist flächendeckend, die Verfolgung selektiv.
Die Wege, die halten – und der, der nicht mehr hält
| Merkmal | Bisher | Neu | Ab wann |
|---|---|---|---|
| Eigentumswohnung im Volleigentum | 49 Prozent der Wohnfläche einer Anlage für Ausländer | unverändert 49 Prozent; die diskutierte Anhebung auf 75 Prozent ist ein Vorschlag ohne Rechtskraft | – |
| Leasehold über 30 Jahre | Konstruktion „30 plus 30 plus 30" mit vorab vereinbarten Verlängerungen | Vorab vereinbarte Verlängerungsoptionen sind nichtig und nicht durchsetzbar; gesichert sind allein die ersten 30 Jahre | Urteil des Obersten Gerichtshofs Nr. 4655/2566 |
| 99-jähriges Leasehold | als Reformvorhaben angekündigt | nie dem Kabinett vorgelegt, am 16. September 2025 ausdrücklich zurückgestellt | Entwurf, ruht |
| Nießbrauch und Überbaurecht | – | bis zu 30 Jahre oder auf Lebenszeit des Berechtigten, im Grundbuch eintragbar – aber nicht vererbbar | unverändert in Kraft |
Nießbrauch und Überbaurecht auf Lebenszeit sind die einzigen Konstruktionen, die die 30-Jahres-Schranke legal überwinden. Sie erlöschen mit dem Tod des Berechtigten, und der Nachlass geht an den Grundstückseigentümer zurück. Wer für die Familie plant, muss das einrechnen.
Wirtschaft und Finanzen
Bitcoin schließt die Woche bei 78.335 Dollar
Am Freitag, dem 21. August, schloss Bitcoin bei 78.335 US-Dollar ≈ 66.958 € und damit 7,26 Prozent über dem Vortag – die stärkste Fünftageswoche seit 2024. Am Samstagmorgen um 07:04 UTC notierte der Kurs bei 77.495 US-Dollar. Treiber waren die angekündigte Ausweitung der Rückkäufe langlaufender US-Anleihen, ein schwächerer Dollar und Zuflüsse in Spot-ETFs von 606 Millionen US-Dollar, davon 83 Prozent bei einem einzigen Anbieter. Ethereum legte am selben Tag 8,12 Prozent auf 2.515 US-Dollar zu, XRP 14,61 Prozent. Das Allzeithoch von 126.198 US-Dollar vom 6. Oktober 2025 bleibt weit entfernt.
Der Euro stand am Freitag bei 1,1699 US-Dollar, knapp unter dem Dreimonatshoch von 1,1710 vom Vortag; für den Samstag existiert kein Referenzkurs, weil der Devisenmarkt geschlossen ist. Hintergrund ist die Zinsanhebung der EZB vom Juni 2026 um 25 Basispunkte auf 2,25 Prozent, die erste seit 2023, sowie die Erwartung eines weiteren Schritts im September. Für Auswanderer mit einem Teil des Vermögens in Krypto ist die entscheidende Frage ohnehin nicht der Kurs, sondern das Zielland: In Paraguay sind Kursgewinne aus ausländischen Beständen nicht steuerbar, in Thailand werden sie bei Überweisung ins Land steuerpflichtig, sobald man dort 180 Tage verbringt, und in der Dominikanischen Republik gelten digitale Güter seit dem 18. Juni 2026 ausdrücklich als Kapitalvermögen. Der Unterschied zwischen zwei Ländern ist größer als jede Wochenbewegung.
Der Fristenkalender aus diesem Bericht
30. September 2026
Thailand Privilege stellt die Einstiegsstufe Bronze ein (650.000 THB ≈ 16.998 €)
Wer diese Stufe wollte, entscheidet jetzt. Danach ist Gold für 900.000 THB ≈ 23.535 € der Einstieg. Angabe aus einer einzelnen Quelle – vor einer Zahlung direkt beim Anbieter prüfen.
offen, jederzeit möglich
Veröffentlichung der thailändischen 30-Tage-Bekanntmachungen im Staatsanzeiger
Wirksam 15 Tage nach Veröffentlichung. Wer im Herbst länger als 30 Tage bleiben will, klärt die Visafrage vor dem Abflug statt am Schalter.
31. Dezember 2026
Österreich: einmaliger Nachweis für Altfälle der Wegzugsbesteuerung (§ 124b Z 493 EStG)
Formloses Schreiben an das Finanzamt oder Eingabe über FinanzOnline als sonstiges Anbringen, mit aktueller Anschrift und Depot- oder Firmenbuchauszug. Betrifft Nichtfestsetzungsbescheide vor dem 1. Juli 2026 oberhalb von 100.000 € Bemessungsgrundlage.
31. Dezember 2026
Dominikanische Republik: Ende der Steueramnestie nach Ley No. 30-26
Regularisierung mit einem Nachlass von 70 bis 90 Prozent auf Zuschläge. Relevant für jeden, der dort bereits ansässig ist und Erklärungen nachholen muss.
31. Dezember 2027
Österreich: erster jährlicher Nachweis für Nichtfestsetzungen, über die 2026 bescheidmäßig abgesprochen wurde
Danach jährlich, bis die Abgabenschuld festgesetzt ist.
Worauf wir kommende Woche schauen
Auf den thailändischen Staatsanzeiger – die Veröffentlichung der fünf Bekanntmachungen kann jeden Tag erfolgen und setzt die Fünfzehn-Tage-Uhr in Gang. Auf das Notenbanktreffen in Jackson Hole vom 27. bis 29. August, das für Dollar und Kryptomärkte der nächste Auslöser ist. Und auf die österreichische Übergangsfrist: Der 31. Dezember klingt weit weg, aber ein Nachweis über gehaltene Beteiligungen entsteht nicht an einem Nachmittag.
Quellen
- Kabinettsbeschluss vom 14. Juli 2026 zur VisumbefreiungPrimärquelleRegierung des Königreichs Thailand · 14. Juli 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Überprüfung der Visumbefreiung und der Visa on Arrival, 2026PrimärquelleKöniglich Thailändische Botschaft, Außenministerium · abgerufen 23. August 2026
- Foreign Business Act B.E. 2542, Sections 36 und 37 (englische Fassung)PrimärquelleBoard of Investment Thailand · abgerufen 23. August 2026
- Fragen und Antworten zu Paw. 161/2566 und 162/2566PrimärquelleRevenue Department Thailand · abgerufen 23. August 2026
- BGBl. I Nr. 43/2026 – Budgetmaßnahmengesetz 2026PrimärquelleRechtsinformationssystem des Bundes, Österreich · 30. Juni 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Erläuterungen zur Regierungsvorlage 504 der Beilagen, XXVIII. GPPrimärquelleParlament der Republik Österreich · abgerufen 23. August 2026
- § 27 EStG 1988 in der Fassung ab 1. Juli 2026PrimärquelleRechtsinformationssystem des Bundes, Österreich · abgerufen 23. August 2026
- Código Tributario, Título II – Artikel 269 bis 272PrimärquelleDirección General de Impuestos Internos, Dominikanische Republik · abgerufen 23. August 2026
- Resolución DDG-AR1-2026-00001 – Einkommensteuertarif 2026PrimärquelleDirección General de Impuestos Internos · 15. Januar 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Aviso 10-26 – Umsetzungskalender der Ley No. 30-26PrimärquelleDirección General de Impuestos Internos · abgerufen 23. August 2026
- Ley N° 6380/2019 – Territorialprinzip, Artikel 6, sowie IRP-SätzePrimärquelleDirección Nacional de Ingresos Tributarios, Paraguay · abgerufen 23. August 2026
- Ley N° 6984/2022 „De Migraciones", Artikel 46, 47 und 54PrimärquelleVolltextreproduktion des Gesetzes · abgerufen 23. August 2026
- Decreto N° 6225/2026 – Anpassung des gesetzlichen MindestlohnsPrimärquelleExekutive Paraguays, Volltext-PDF · 19. Juni 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank, US-DollarPrimärquelleEuropäische Zentralbank · abgerufen 23. August 2026
- Neue Anforderungen an den Solvenznachweis für die permanente ResidenzABC Color · 25. Juni 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Neue Kriterien für den Nachweis der wirtschaftlichen LeistungsfähigkeitMERSAN Abogados · abgerufen 23. August 2026
- Neue Migrationsgebühren seit dem 1. Juli 2026ABC Color · 1. Juli 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Investor Pass: permanente Residenz für Investoren ab 70.000 US-DollarLa Nación Paraguay · 9. August 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Verschärfung der Wegzugsbesteuerung: neue Meldepflicht ab 1. Juli 2026LeitnerLeitner · abgerufen 23. August 2026
- Neue DBD-Anforderungen verschärfen die Prüfung ausländischer BeteiligungenSilk Legal · 29. Juli 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Oberster Gerichtshof erklärt vorab vereinbarte Leasehold-Verlängerungen für unwirksam (Urteil 4655/2566)Formichella & Sritawat Attorneys at Law · abgerufen 23. August 2026
- Wo die geplante Kürzung der visumfreien Aufenthalte von 60 auf 30 Tagen stehtVisasNews · 11. August 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Thailand markierte fast 47.000 Gesellschaften und leitete gegen 852 Verfahren einThe Thaiger · 29. Juni 2026 · abgerufen 23. August 2026
- Steuerbehörde stellt Regeln zu ausländischen Einkünften klarAcento · 27. Oktober 2025 · abgerufen 23. August 2026
- Modifikationen durch die Ley No. 30-26 mit Artikelliste und InkrafttretenPwC · abgerufen 23. August 2026
- Bitcoin über 78.000 US-Dollar zum WochenschlussThe Rio Times · 22. August 2026 · abgerufen 23. August 2026
Stand: 22. August 2026. Rechtslage und Marktzahlen ändern sich.
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