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US-LLC für Auswanderer: Wann sie passt, was sie kostet und was fast alle unterschätzen

Die US-LLC ist eine der meistempfohlenen Gesellschaften für Menschen, die ortsunabhängig arbeiten. Sie ist auch eine der am häufigsten falsch gegründeten. Hier sind die Fragen, die jeder vor der Gründung stellt – und die Antworten, die nicht in Werbeanzeigen stehen.

Fast jeder, der auswandert und weiter für Kunden arbeitet, stößt irgendwann auf die US-LLC. In Foren, in YouTube-Videos, in Anzeigen, die „Gründung in 24 Stunden“ versprechen. Die Empfehlung klingt immer gleich: schnell, günstig, kaum Bürokratie, keine Steuern.

Drei Viertel davon stimmen. Das letzte Viertel ist der Teil, an dem es später teuer wird.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die wir in fast jedem Gespräch hören. Nicht, um dich zur Gründung zu bewegen, sondern damit du vorher weißt, worauf du dich einlässt – oder ob du sie überhaupt brauchst.

Was ist eine US-LLC überhaupt – und warum empfehlen sie alle?

Eine Limited Liability Company ist eine US-amerikanische Gesellschaftsform, die zwei Dinge verbindet, die sonst selten zusammenkommen: die Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft und die steuerliche Einfachheit eines Einzelunternehmens.

Wenn dir die LLC allein gehört, behandelt die US-Steuerbehörde sie als „disregarded entity“ – steuerlich existiert sie nicht, das Einkommen wird dir persönlich zugerechnet. Solange du nicht in den USA lebst, dort auch nicht zeitweise arbeitest und die Gesellschaft vor Ort weder Büro noch Mitarbeiter hat, fällt in den USA in der Regel keine Einkommensteuer an – US-Kunden allein ändern daran nichts.

Dazu kommt: Gründung in wenigen Tagen, keine Mindesteinlage, keine notarielle Beurkundung, keine Bilanzpflicht in den USA (Aufzeichnungen musst du trotzdem führen) und die Möglichkeit, ein Bankkonto in Dollar zu eröffnen und Zahlungsdienste zu nutzen, die europäischen Freelancern außerhalb der EU oft verschlossen bleiben.

Das ist der Grund, warum sie überall empfohlen wird. Und bis hierhin ist die Empfehlung richtig.

Die Frage, die alle überspringen: Wo lebst du?

Die LLC zahlt in den USA in der Regel keine Einkommensteuer. Das heißt nicht, dass du keine zahlst.

Weil die Gesellschaft in den USA steuerlich transparent ist, landet ihr Gewinn bei dir – und wird dort besteuert, wo du steuerlich ansässig bist. Ob dein Wohnsitzland die LLC genauso sieht, entscheidet es nach eigenem Recht; Deutschland etwa ordnet jede LLC einzeln nach ihrem Gesellschaftsvertrag ein. In Paraguay, Georgien oder Dubai läuft das bei Auslandseinkünften auf null oder nahezu null hinaus. In Spanien, Portugal, Thailand oder Deutschland nicht. Die Dominikanische Republik liegt dazwischen: Im Ausland geleistete Arbeit erfasst sie nicht, ausländische Kapitalerträge ab dem dritten Jahr der Ansässigkeit schon – und behandelt sie deine LLC als Gesellschaft, können deren Ausschüttungen darunter fallen.

Aber Vorsicht: Paraguay, Georgien und die Dominikanische Republik schauen darauf, wo du arbeitest – nicht, wo dein Kunde sitzt. Wer dort vor Ort arbeitet, kann auch mit LLC steuerpflichtig werden, in der Dominikanischen Republik schon ab dem ersten Tag der Ansässigkeit.

Das ist der Punkt, den Anzeigen weglassen: Die LLC ist nicht steuerfrei, weil sie so clever konstruiert ist. Sie ist steuerfrei, wenn dein Wohnsitzland nicht zugreift. Das Land entscheidet, nicht die Gesellschaft.

Und es geht noch einen Schritt weiter. Eine Gesellschaft wird dort besteuert, wo sie tatsächlich geleitet wird. Wer eine US-LLC aus dem Wohnzimmer in Hamburg führt – Rechnungen schreibt, Verträge schließt, Entscheidungen trifft –, kann damit den Ort der Geschäftsleitung nach Deutschland verlegen. Dann wird aus der amerikanischen Gesellschaft eine deutsche Steuerpflicht – und zwar ab dem Tag, an dem du sie von hier aus führst. Fällt das erst Jahre später auf, fordert das Finanzamt die Steuern für die zurückliegenden Jahre nach, samt Zinsen.

Deshalb lautet die erste Frage in jedem unserer Gespräche nicht „Welcher Bundesstaat?“, sondern: Wo wirst du in den nächsten Jahren leben, und wie behandelt dieses Land eine ausländische Gesellschaft?

Kann ich die LLC gründen, während ich noch in Deutschland wohne?

Ja. Das ist zulässig und kommt häufig vor, weil viele die Struktur vor dem Umzug aufsetzen wollen.

Es löst aber zwei Pflichten aus, und keine wartet auf den ersten Umsatz – die erste beginnt schon mit der Gründung:

Erstens die Anzeige beim Finanzamt. Wer in Deutschland ansässig ist und eine Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft erwirbt oder gründet, muss das mitteilen. Eine LLC, die dir allein gehört, liegt immer über der Schwelle. Die Frist läuft mit der Steuererklärung für das Gründungsjahr, spätestens vierzehn Monate nach dessen Ende.

Zweitens die Frage der Geschäftsleitung, sobald die Gesellschaft tätig wird. Solange sie nichts tut, gibt es wenig zu leiten. Sobald du von Deutschland aus arbeitest, kann die Gesellschaft dort steuerpflichtig werden.

Die saubere Reihenfolge ist deshalb meist: Wohnsitz klären, abmelden, dann gründen. Wer es andersherum macht, kann es tun – muss aber wissen, was er tut.

Warum die Abmeldung allein steuerlich nichts entscheidet: → Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt

Welcher Bundesstaat passt?

Welcher Bundesstaat der richtige ist, hängt davon ab, was du mit der LLC vorhast – und da gibt es große Unterschiede. Für einen digitalen Nomaden, der ohne US-Geschäft für internationale Kunden arbeitet, sind die Unterschiede kleiner, als Vergleichstabellen suggerieren. Egal ist der Bundesstaat trotzdem nicht: Gebühren, Berichtspflichten und Offenlegung unterscheiden sich, und ein späterer Wechsel ist aufwendig.

Die Staaten unterscheiden sich darin, was sie verlangen und was sie öffentlich zeigen: Manche erheben keine eigene Einkommensteuer, manche verlangen keinen Jahresbericht, in manchen müssen die Gesellschafter nicht im Register stehen (wer die Gründung selbst unterschreibt, steht allerdings als Organizer drin). Und manche sind vor allem für Gesellschaften gedacht, die Investoren aufnehmen oder später eine Corporation werden wollen.

Wichtiger als der Bundesstaat ist, dass du in den USA weder lebst noch arbeitest und die Gesellschaft dort weder Büro noch Mitarbeiter hat. Das gilt in jedem Bundesstaat.

Manche Staaten sind deutlich teurer. In Kalifornien zahlt jede LLC, die dort gegründet oder tätig ist, jedes Jahr mindestens 800 US-Dollar (rund 702 €) Steuer, auch ohne Umsatz; beginnt ihr erstes Steuerjahr 2027, 2028 oder 2029, sind es in diesem ersten Jahr 400 US-Dollar (rund 351 €). Massachusetts verlangt 500 US-Dollar (rund 438 €) für die Gründung und noch einmal so viel für jeden Jahresbericht. New York schreibt vor, die Gründung sechs Wochen lang in zwei Zeitungen bekannt zu machen; in Manhattan kostet das laut einer New Yorker Kanzlei 1.000 bis 1.500 US-Dollar (rund 877 bis 1.315 €).

Ganz anders sieht es aus, wenn die LLC in den USA investieren soll, etwa in Immobilien. Dann bestimmt oft das Objekt, wo die Gesellschaft stehen muss: Wer in Florida vermietet, betreibt dort ein Geschäft, und die Gesellschaft, der die Immobilie gehört, muss in Florida gegründet oder dort zugelassen sein. Die Mieten besteuern außerdem die USA, auch wenn du dort weder lebst noch Büro oder Mitarbeiter hast: pauschal 30 % auf die Bruttomiete oder, wenn du das wählst, nach dem normalen Tarif auf den Gewinn nach Kosten. Florida zeigt im öffentlichen Register, wer eine LLC führt, und schützt bei einer Einpersonen-LLC den Anteil schwächer vor Gläubigern als manche andere Bundesstaaten.

Deshalb setzen manche Immobilieninvestoren auf zwei Ebenen: eine Gesellschaft in Florida, die das Objekt hält, und darüber eine Holding in einem anderen Bundesstaat, die im Register und beim Gläubigerschutz helfen soll. Die Steuerfragen löst diese Holding allein nicht: Für Ausländer greift die US-Erbschaftsteuer schon ab 60.000 US-Dollar (rund 52.618 €) US-Vermögen, und beim Verkauf behält der Käufer in der Regel 15 % des Preises für das IRS ein. Bei der Erbschaftsteuer hilft das Abkommen zwischen Deutschland und den USA nur, solange du erbschaftsteuerlich noch als in Deutschland ansässig giltst – als deutscher Staatsbürger bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug. Für diese Fragen gibt es eigene Gestaltungen, die ihrerseits etwas kosten.

Wie eine solche Struktur für dich aussehen müsste, hängt von deinem Wohnsitz, deinen Erben und deinen Plänen mit der Immobilie ab. Das ist nichts für eine Vorlage – und genau der Fall, in dem der Bundesstaat viel entscheidet.

Member-managed oder manager-managed – und was ins Operating Agreement gehört

Mit der Gründung legst du fest, wer die Gesellschaft führt. Das steht je nach Bundesstaat in den Gründungsunterlagen oder im Operating Agreement – und es ist mehr als eine Formalie.

Member-managed heißt: Die Gesellschafter führen selbst. Bei einer Einpersonen-LLC bist das du. Das ist die gesetzliche Grundform und für die meisten Freelancer die übliche.

Manager-managed heißt: Die Gesellschaft bestellt einen oder mehrere Manager, die sie führen; die Gesellschafter entscheiden nur noch über die großen Fragen. Die Form trennt Eigentum und Führung. Sie passt, wenn mehrere Beteiligte unterschiedlich mitreden sollen, wenn jemand Kapital gibt, aber im Tagesgeschäft nicht mitentscheidet, oder wenn die Führung wechseln soll, ohne dass Anteile übertragen werden.

Was sie nicht ist: ein Steuertrick. Ein Manager auf dem Papier, der in einem anderen Land sitzt, verlegt die Geschäftsleitung nicht, wenn in Wahrheit du die Entscheidungen triffst. Das Finanzamt schaut, wer tatsächlich leitet – nicht, wer im Dokument steht.

Und sie hat eine Nebenwirkung, die kaum jemand kennt: Für das deutsche Finanzamt ist eine Führung durch bestellte Manager ein Merkmal, das für eine Kapitalgesellschaft spricht. Allein entscheidet es die Einordnung nicht, kann aber zusammen mit anderen Punkten den Ausschlag geben.

Das Operating Agreement ist der Gesellschaftsvertrag der LLC. Beim Bundesstaat wird es nicht eingereicht, und vorgeschrieben ist es in den gängigen Gründungsstaaten nicht. In manchen Staaten kann es sogar mündlich getroffen werden, in anderen zählt nur ein schriftliches – sonst gelten die gesetzlichen Standardregeln. Banken und Zahlungsdienstleister fragen oft danach, bei mehreren Gesellschaftern regelmäßig. Bei Streit unter Gesellschaftern ist es die erste Grundlage. Es beantwortet unter anderem diese Fragen:

  • Wer führt, wer entscheidet, und bei welchen Geschäften braucht es eine Zustimmung?
  • Wie werden Gewinne und Entnahmen behandelt?
  • Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigt, ausfällt oder verkaufen will?
  • Wie sind Einlagen und spätere Nachschüsse geregelt?
  • Wo und wie wird gestritten – vor welchem Gericht oder in einem Schiedsverfahren? Welches Gesellschaftsrecht gilt, bestimmt dagegen der Gründungsstaat, nicht der Vertrag.

Bei einer Einpersonen-LLC wird eine Frage gern übersehen: Wer handelt für die Gesellschaft, wenn du ausfällst? Ohne Regelung dazu steht im Ernstfall niemand bereit, der für die Gesellschaft handeln darf. In manchen Staaten bekommt dein Nachlassvertreter keine Führungsrechte, und eine LLC ohne Gesellschafter wird nach wenigen Monaten aufgelöst, wenn bis dahin niemand nachrückt.

Für Deutschland kommt ein Punkt hinzu, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Wie das Finanzamt die LLC einordnet – als transparente Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft –, hängt von einem Vergleich mit deutschen Rechtsformen ab. Dabei zählen genau die Punkte, die das Operating Agreement regelt: Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Übertragbarkeit der Anteile. Bestellte Manager und frei übertragbare Anteile ziehen Richtung Kapitalgesellschaft, Führung durch die Gesellschafter selbst Richtung Personengesellschaft. Eine Vorlage mit eingesetztem Namen entscheidet diese Frage nebenbei mit, ohne dass es jemand gemerkt hat.

Für Auswanderer ist das mehr als eine Formsache: Gilt die LLC in Deutschland als Kapitalgesellschaft und gründest du sie vor dem Wegzug, kann beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen.

Und wer später einen zweiten Gesellschafter aufnimmt – etwa den Partner –, ändert damit auch die Meldelage in den USA: Aus der disregarded entity wird steuerlich eine Partnership mit eigener Erklärung (Form 1065).

Der einfachste Zeitpunkt für diese Fragen ist deshalb vor der Registrierung. Zu spät ist es danach nicht: Ein Operating Agreement lässt sich auch nachträglich schließen und ändern, die Führungsform ebenso – dann aber als Änderung an einer Gesellschaft, die schon läuft.

Was kostet eine LLC wirklich – nicht nur im ersten Jahr?

Die Gründungsgebühr des Bundesstaats liegt je nach Staat bei rund 35 bis 500 US-Dollar (rund 31 bis 438 €). Das ist die Zahl, mit der Anbieter werben. Sie ist der kleinste Posten.

Einmal kommt der Antrag auf die Steuernummer der Gesellschaft (EIN) dazu. Beim IRS selbst ist er kostenlos, ohne US-Sozialversicherungsnummer geht er aber nicht online, sondern nur per Telefon, Fax oder Post. Wer ihn erledigen lässt, zahlt dafür rund 150 US-Dollar (rund 132 €).

Dazu kommen jedes Jahr: der Registered Agent, den jede LLC in ihrem Bundesstaat haben muss (etwa 65 bis 300 US-Dollar, rund 57 bis 263 €), der Jahresbericht oder die Jahresgebühr des Bundesstaats (je nach Staat 0 bis 800 US-Dollar, bis rund 702 €) und die Steuermeldung, um die es im nächsten Abschnitt geht (je nach Anbieter rund 400 bis über 1.000 US-Dollar, rund 351 bis über 877 €).

Wer die Gesellschaft nicht selbst verwalten will, bucht zusätzlich ein Betreuungspaket – bei deutschsprachigen Anbietern zwischen rund 1.000 und 2.500 US-Dollar im Jahr (rund 877 bis 2.192 €). Welche der Posten oben darin stecken, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Frag vor allem, ob die Steuermeldung dabei ist.

Realistisch liegt eine betreute LLC über drei Jahre bei 3.500 bis 8.000 US-Dollar (rund 3.069 bis 7.016 €), wenn Steuermeldung und Registered Agent im Paket stecken – sonst und in teuren Bundesstaaten entsprechend mehr. Das ist nicht viel für eine funktionierende Struktur. Es ist zu viel für eine, die man nicht braucht.

Die Kosten auf einen Blick

Gründungsgebühr des Bundesstaats (einmal)
rund 35 bis 500 US-Dollarrund 31 bis 438 €, je nach Bundesstaat
EIN-Antrag über einen Anbieter (einmal)
rund 150 US-Dollarrund 132 €. Beim IRS selbst kostenlos.
Registered Agent (jährlich)
etwa 65 bis 300 US-Dollaretwa 57 bis 263 €
Jahresbericht oder Jahresgebühr des Bundesstaats (jährlich)
0 bis 800 US-Dollarbis rund 702 €, je nach Bundesstaat. Manche Staaten verlangen nichts, Kalifornien mindestens 800 US-Dollar Steuer, auch ohne Umsatz (im ersten Steuerjahr 2027 bis 2029: 400 US-Dollar).
Steuermeldung Form 5472 mit Pro-forma 1120 (jährlich)
rund 400 bis über 1.000 US-Dollarrund 351 bis über 877 €, je nach Anbieter
Betreuungspaket (jährlich, freiwillig)
rund 1.000 bis 2.500 US-Dollarrund 877 bis 2.192 €. Was enthalten ist, unterscheidet sich.
Drei Jahre mit Betreuungspaket
3.500 bis 8.000 US-Dollarrund 3.069 bis 7.016 €, wenn Steuermeldung und Registered Agent im Paket stecken, in teuren Bundesstaaten mehr
Umrechnung
1 € = 1,1403 US-DollarEZB-Referenzkurs vom 25. September 2026

Die Pflicht, an der eine Strafe von 25.000 Dollar hängt

Eine LLC mit einem ausländischen Alleingesellschafter muss jedes Jahr Form 5472 zusammen mit einer Pro-forma-Steuererklärung (Form 1120) bei der US-Steuerbehörde einreichen. Darin werden die Transaktionen zwischen dir und deiner Gesellschaft gemeldet – Einlagen, Entnahmen, Darlehen.

Die Meldung ist auch fällig, wenn die Gesellschaft im ganzen Jahr keinen einzigen Dollar umgesetzt hat. Wer sie versäumt, riskiert eine Strafe von 25.000 US-Dollar (rund 21.924 €) pro Jahr und Formular. Das ist keine theoretische Drohung – und die vergessene Meldung ist ein Fehler, den wir bei LLCs von Auswanderern immer wieder sehen.

Dazu kommt der Registered Agent: Ohne ihn verliert die Gesellschaft ihren Status. Und der Jahresbericht, wo der Staat ihn verlangt: Ohne ihn wird sie nach einer Frist aufgelöst.

Nichts davon ist schwer. Es muss nur jemand machen – jedes Jahr, pünktlich, mit den richtigen Zahlen. Die Frage, wer diese Fristen trägt, gehört beim Vergleich von Anbietern ganz nach oben.

Bekomme ich ein Bankkonto?

Möglich, aber nicht überall und nicht automatisch. Über die Eröffnung entscheidet allein das Institut.

Klassische US-Banken verlangen meist persönliches Erscheinen. Für Gesellschafter ohne US-Adresse sind Online-Banken und Zahlungsdienstleister der übliche Weg: Konten, die per Video-Identifikation eröffnet werden, in US-Dollar geführt und mit Zahlungsdiensten verbunden werden können. Voraussetzung ist in jedem Fall die Steuernummer der Gesellschaft (EIN), die nach der Gründung beantragt wird – auch ohne US-Sozialversicherungsnummer.

Was viele nicht wissen: Manche Anbieter lehnen Kunden mit Wohnsitz in bestimmten Ländern ab, und die Liste ändert sich. Wo du lebst, entscheidet auch hier mit.

Kann ich mit der LLC für deutsche und europäische Kunden arbeiten?

Rechtlich ja. In der Praxis hängt es vom Kunden ab.

Kleinere Unternehmen, Agenturen und Start-ups arbeiten oft problemlos mit einer LLC. Größere Kunden mit formalem Einkauf und Datenschutzbeauftragtem lehnen Vertragspartner ohne EU-Sitz häufig ab – meist ohne das offen zu begründen. Das Gespräch läuft gut, der Vertrag geht zur Rechtsabteilung, und dann kommt nichts mehr.

Das ist kein Argument gegen die LLC. Es ist ein Argument dafür, vor der Gründung zu wissen, wer deine Kunden sind.

Wie du damit umgehst, haben wir hier aufgeschrieben: → DSGVO trotz Ausland: Warum manche EU-Kunden nicht mit dir arbeiten wollen

Brauche ich die LLC überhaupt?

Das ist die Frage, die wir in jedem Gespräch stellen, und die Antwort ist öfter „nein“, als Anbieter zugeben.

Die LLC passt, wenn du außerhalb der EU lebst oder bald lebst, ortsunabhängig für internationale Kunden oder über Plattformen arbeitest, in Dollar abrechnen willst und eine Struktur brauchst, die dich nicht an ein Land bindet.

Sie passt nicht, wenn du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bleibst – dann ist ein Einzelunternehmen oder eine heimische Gesellschaft fast immer einfacher und günstiger. Sie passt nicht, wenn deine Kunden ausschließlich europäische Konzerne sind. Und sie passt nicht, wenn du sie gründest, weil sie in einem Video empfohlen wurde, ohne zu wissen, wie dein Wohnsitzland sie behandelt.

Es gibt keine richtige Gesellschaft. Es gibt nur die, die zu deinem Leben passt.

Fehler, die wir immer wieder sehen

Gründen vor dem Umzug, dann Jahre in Deutschland bleiben. Die Struktur steht, der Wegzug verzögert sich, und die Gesellschaft wird aus Deutschland geführt. Das Finanzamt sieht das irgendwann.

Form 5472 vergessen, weil „nichts passiert ist“. Die Gesellschaft hatte keinen Umsatz, also wurde nichts eingereicht. Die Strafe kommt trotzdem.

Den Bundesstaat optimieren, den Wohnsitz ignorieren. Wochen der Recherche zu Bundesstaaten und ihren Gebühren, keine Minute zur Frage, wie Portugal eine LLC einordnet.

Die Gründung für 99 Dollar (rund 87 €) kaufen. Und dann feststellen, dass Agent, Jahresbericht und Steuermeldung extra kosten – sogar der Antrag auf die EIN, die beim IRS gratis ist. Und niemand kennt die Fristen.

Die LLC als einzige Struktur für EU-Kunden. Sie wurde nie dafür gebaut, europäischen Einkaufsabteilungen ein gutes Gefühl zu geben.

Der nächste Schritt

Bevor du gründest, lohnt sich ein klarer Blick auf deine Situation: Wohnsitz, Kunden, Zahlungsströme, Zeitplan. Ob die LLC dazu passt, ist in einem Gespräch zu klären – nicht in einer Vergleichstabelle.

In 30 Minuten gehen wir das durch. Du gehst mit drei Dingen raus: ob eine LLC für dich trägt, in welcher Reihenfolge Wohnsitz und Gründung sinnvoll sind, und was sie dich im ersten Jahr realistisch kostet. Wenn das Ergebnis „keine LLC“ lautet, sagen wir das auch.

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Häufige Fragen

Zahlt eine US-LLC Steuern in den USA?

Bei einem einzigen ausländischen Gesellschafter, der nicht selbst in den USA arbeitet und dort weder Büro noch Personal hat, in der Regel keine US-Einkommensteuer – außer auf Einkünfte aus US-Immobilien: Mieten und Verkaufsgewinne besteuern die USA auch dann. In den USA werden die Gewinne dem Gesellschafter zugerechnet; ob und wie sie besteuert werden, entscheidet sein Wohnsitzland nach eigenem Recht. Melde- und Formularpflichten in den USA bestehen trotzdem.

Ist eine US-LLC steuerfrei?

Nein. In den USA ist sie standardmäßig steuerlich transparent. Ob am Ende Steuern anfallen, entscheidet das Land, in dem du lebst – nicht die Gesellschaft.

Kann ich eine LLC gründen, während ich in Deutschland wohne?

Ja. Die Gründung muss dem Finanzamt angezeigt werden, und sobald die Gesellschaft von Deutschland aus geführt wird, kann sie dort steuerpflichtig werden. Die übliche Reihenfolge ist: Wohnsitz klären, dann gründen.

Welcher Bundesstaat ist der beste?

Einen besten gibt es nicht – es hängt davon ab, was du mit der LLC vorhast. Für Freelancer ohne US-Geschäft sind die Unterschiede klein, und das Wohnsitzland ist wichtiger als der Bundesstaat. Wer in den USA investiert, etwa in Immobilien, für den bestimmt oft das Objekt den Staat, und dann entscheidet die Wahl viel.

Member-managed oder manager-managed – was ist der Unterschied?

Bei member-managed führen die Gesellschafter selbst, bei manager-managed bestellte Manager. Die zweite Form trennt Eigentum und Führung. Sie verlegt aber nicht die Geschäftsleitung ins Ausland, wenn du tatsächlich entscheidest, und für das deutsche Finanzamt spricht sie eher für eine Kapitalgesellschaft.

Brauche ich ein Operating Agreement?

Eingereicht wird es beim Bundesstaat nicht, und vorgeschrieben ist es in den gängigen Gründungsstaaten auch nicht. Je nach Staat kann es auch mündlich getroffen werden oder zählt nur schriftlich. Banken und Zahlungsdienstleister fragen aber oft danach, bei mehreren Gesellschaftern regelmäßig, und für Deutschland beeinflusst es, wie das Finanzamt die LLC einordnet.

Was ist Form 5472?

Eine jährliche Meldung an die US-Steuerbehörde über Transaktionen zwischen der LLC und ihrem ausländischen Gesellschafter. Sie ist auch ohne Umsatz fällig; bei Versäumnis droht eine Strafe von 25.000 US-Dollar (rund 21.924 €).

Brauche ich eine US-Sozialversicherungsnummer für die Steuernummer der Gesellschaft?

Nein. Die EIN kann für eine LLC mit ausländischem Gesellschafter auch ohne SSN oder ITIN beantragt werden.

Bekomme ich ohne US-Adresse ein Bankkonto?

Über Online-Banken und Zahlungsdienstleister ist das der übliche Weg, nach Video-Identifikation und mit EIN. Zusagen kann das niemand, über die Eröffnung entscheidet allein das Institut. Klassische Filialbanken verlangen meist persönliches Erscheinen. Einige Anbieter schließen bestimmte Wohnsitzländer aus.

Was kostet eine LLC im Jahr?

Registered Agent, Jahresgebühr des Bundesstaats und Steuermeldung liegen zusammen je nach Staat und Anbieter bei rund 450 bis über 2.000 US-Dollar im Jahr (rund 395 bis über 1.754 €). Im ersten Jahr kommen einmal die Gründungsgebühr und, wenn du ihn erledigen lässt, der EIN-Antrag dazu (rund 150 US-Dollar, rund 132 €). Ein Betreuungspaket kostet rund 1.000 bis 2.500 US-Dollar im Jahr (rund 877 bis 2.192 €). Über drei Jahre realistisch 3.500 bis 8.000 US-Dollar (rund 3.069 bis 7.016 €), wenn Steuermeldung und Registered Agent im Paket stecken – sonst und in teuren Bundesstaaten entsprechend mehr. Umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25. September 2026: 1 € = 1,1403 US-Dollar.

Warum lehnen große Kunden eine LLC oft ab?

Rechtlich spricht nichts gegen die Zusammenarbeit. Größere Kunden mit formalem Einkauf lehnen Vertragspartner ohne EU-Sitz aber häufig ab, weil sie ihre Datenschutzpflichten gegenüber einem Dienstleister im Drittland absichern müssen. Wer hauptsächlich für europäische Konzerne arbeitet, sollte das vor der Gründung einplanen.

Wie lange dauert die Gründung?

Die Eintragung selbst wenige Tage. Mit EIN, Operating Agreement und Kontoeröffnung realistisch zwei bis sechs Wochen.

Was wir nicht belegen konnten

  • Die Spannen für Registered Agent, EIN-Antrag, Steuermeldung und Betreuung sind Marktpreise aus Angeboten, keine amtlichen Gebühren. Sie ändern sich laufend. Für die Steuermeldung liegen die veröffentlichten Preise meist bei rund 400 bis 900 US-Dollar für ein laufendes Jahr. Über 1.000 US-Dollar kostet sie in Rundum-Paketen; ein versäumtes Jahr samt Antrag auf Strafaufhebung kostet je nach Anbieter bis gut 1.000 US-Dollar.
  • Die Gebühren der Bundesstaaten haben wir an den Stellen der Staaten geprüft, aber nicht alle 50 einzeln. Die Spannen von 35 bis 500 und von 0 bis 800 US-Dollar stützen sich auf Montana, Massachusetts, Missouri und Kalifornien. Die Kosten der Zeitungsanzeigen in New York nennt keine Behörde, nur Kanzleien und Dienstleister.
  • Für Paraguay liegt eine verbindliche Auskunft der Steuerbehörde zu Online-Dienstleistungen ins Ausland vor (Consulta Vinculante N° 476). Wie sie auf die Gewinne einer US-LLC angewendet wird, haben wir nicht abschließend geprüft; das bleibt eine Frage des Einzelfalls.
  • Das BMF-Schreiben zur Einordnung der LLC haben wir über einen vollständigen Abdruck geprüft. Die amtliche Fassung im Körperschaftsteuer-Handbuch war beim Abruf für uns gesperrt.

Quellen

Stand: 26. September 2026. Rechtslage und Marktzahlen ändern sich.

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