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Marktbericht · Halbjahresbericht H2 2026

Marktbericht

Halbjahresbericht H2 2026: Bolivien gibt den Kurs frei, die EU macht bei Passprogrammen ernst, Österreich verschärft die Wegzugsteuer

Der konsolidierte Rückblick auf sechs Monate Rechtsänderungen in vierzehn Ländern: mit Zeitstrahl, Vorher/Nachher-Tabellen, Musterfällen, Fristenkalender und einer eigenen Korrekturbilanz – nach dem vollen Regelsatz für Halbjahresberichte.

· Berichtszeitraum April bis September 2026

Der zweite Halbjahresbericht 2026. Wer in diesen Monaten mit dem Gedanken spielt, Deutschland, Österreich oder die Schweiz hinter sich zu lassen, fragt praktisch immer dasselbe: Was bleibt vom Einkommen übrig? Wie kompliziert wird der Papierkrieg? Und wo bekommt man für sein Geld noch eine vernünftige Wohnung? Dieser Bericht beantwortet alle drei Fragen für vierzehn Länder, mit den Zahlen und Rechtsakten, die am 30. September 2026 tatsächlich gelten – nicht mit denen, die vor zwei Jahren einmal kursierten. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung; Doppelbesteuerungsabkommen und persönliche Konstellationen verändern die Rechnung im Einzelfall erheblich.

Auf einen Blick

Bolivien, Wechselkurs
seit 28. Juni 2026 freigegeben15 Jahre fester Kurs von 6,86 Boliviano je US-Dollar beendet; Mitte September bei rund 11,50 Boliviano, IWF-Inflationsprognose für 2026 rund 20 Prozent.
Österreich, Wegzugsbesteuerung
jährliche Meldepflicht seit 1. Juli 2026Budgetmaßnahmengesetz 2026, § 27 Abs. 6 Z 1 lit. f EStG. Wer die Nichtfestsetzung nutzt und die Schwelle von 100.000 € überschreitet, muss ab sofort jährlich unaufgefordert melden – sonst gilt die Steuer als sofort fällig.
Zypern, Körperschaftsteuer
12,5 % → 15 %, ab 1. Januar 2026Im Gegenzug sinkt die Sonderabgabe auf Dividenden für zypriotische Steuerinländer ohne Non-Dom-Status von 17 auf 5 Prozent, verkündet im Amtsblatt am 31. Dezember 2025.
Malta und Spanien, Investitionspässe/-visa
beide Programme 2025 beendetMaltas Bürgerschaft gegen Investition nach EuGH-Urteil (29. April 2025) seit 24. Juli 2025 Geschichte; Spaniens Golden Visa seit 3. April 2025 abgeschafft (Ley Orgánica 1/2025).
Karibische Passprogramme
EU setzt Frist bis 1. Juni 2028Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia sollen ihre Investitionsprogramme auslaufen lassen – sonst droht laut Verordnung (EU) 2025/2441 die Aussetzung der visafreien Einreise in den Schengen-Raum.
Vietnam, Apostille
seit 11. September 2026 – außer für Deutschland und ÖsterreichBeide Staaten haben dem Beitritt widersprochen; für deutsche und österreichische Dokumente bleibt es bei der diplomatischen Legalisationskette.

Teil 1 · Lateinamerika

Bolivien: Der feste Kurs ist gefallen, und mit ihm die Planungssicherheit

In Kraft

Resolución Ministerial N.° 245/2026 des Ministerio de Economía y Finanzas Públicas und Resolución de Directorio N.° 88/2026 des Banco Central de Bolivia – Übergang vom fixen zum gesteuerten flexiblen Wechselkurs

Fundstelle:
Bekanntgabe durch Ministerium und Zentralbank am 26./27. Juni 2026; eine Veröffentlichung in der Gaceta Oficial de Bolivia konnten wir nicht eigenständig einsehen, die Resolutionsnummern stammen aus Kanzleiquellen (Dentons, Ferrere).
In Kraft:
28. Juni 2026.
Gilt für:
Jeden, der in Bolivien in US-Dollar rechnet oder plant – Immobilienkäufer, Rentner mit Dollarersparnissen, Unternehmen mit Importkosten. Vorbedingung eines IWF-Finanzierungspakets von mindestens 2,5 Milliarden US-Dollar (≈ 2,197 Milliarden €, EZB-Kurs 28.09.2026).
Gilt nicht für:
Das bolivianische Steuersystem selbst: Der territoriale Grundsatz und die RC-IVA von 13 Prozent auf Löhne sind von der Kursfreigabe nicht berührt.

Am 28. Juni 2026 hat die Zentralbank den seit November 2011 fixierten Kurs von 6,86 Boliviano pro Dollar aufgegeben und einen gesteuerten Freilauf eingeführt. Grund war kein geldpolitisches Experiment, sondern eine harte Zahl: Die Devisenreserven waren von einst über 15 Milliarden auf nur noch rund 2,8 Milliarden US-Dollar (≈ 2,461 Milliarden €) zusammengeschmolzen. Der Kurs sprang zunächst auf etwa 9,73, lag Mitte September bereits bei rund 11,50 Boliviano pro Dollar – ein Anstieg von rund 68 Prozent gegenüber dem alten Fixkurs binnen knapp drei Monaten. Wer noch mit Zahlen von vor dem Sommer 2026 rechnet, rechnet mit einem Land, das es preislich nicht mehr gibt.

Bolivien: Wechselkurs und Rahmenbedingungen vor und nach der Freigabe

MerkmalBisherNeuAb wann
Wechselkursregimefest, 6,86 BOB/USD seit November 2011gesteuert flexibel, rund 11,50 BOB/USD (Mitte September 2026)28. Juni 2026
Devisenreservenüber 15 Mrd. USD (Höchststand, vor 2014)≈ 2,8 Mrd. USDStand Juni 2026
Treibstoffpreise (Diesel/Benzin)subventioniert+163 % / +86 %seit Jahresbeginn 2026
Inflation, kumulierteinstellig in den Vorjahren4,8 % im ersten Halbjahr 2026, IWF-Prognose ≈ 20 % für das GesamtjahrStand September 2026

Die Zahlen zu Reserven und Inflation stammen aus Presse- und Kanzleiberichterstattung, die sich ihrerseits auf Angaben des IWF und der bolivianischen Regierung stützt – eine eigene Prüfung der zugrunde liegenden Statistikamt-Reihen war im Rahmen dieses Berichts nicht möglich (siehe „Was wir nicht belegen konnten").

Musterfall: Ersparnisse in US-Dollar, Ausgaben in Boliviano

Ein Rentner/Privatier lebt seit 2024 in Santa Cruz, bezieht 1.800 US-Dollar Rente im Monat aus Deutschland und zahlt seine laufenden Kosten in Boliviano.

Monatliche Rente in US-Dollar
1.800 USD
Umtausch vor der Freigabe (6,86 BOB/USD)
12.348 BOB
Umtausch nach der Freigabe (≈ 11,50 BOB/USD, Mitte September 2026)
20.700 BOB
Mehr verfügbares Boliviano-Budget
+8.352 BOB (+67,7 %)
Gegenrechnung: IWF-Inflationsprognose 2026
≈ 20 % auf lokale Preise

Wer mit Dollareinkommen in Boliviano zahlt, gewinnt durch die Freigabe rechnerisch real hinzu, selbst nach Abzug der erwarteten Inflation von rund 20 Prozent – umgekehrt verliert real, wer bolivianisches Einkommen erzielt und international einkauft oder eine Dollarschuld bedient. Wer eine Immobilie in Boliviano-Anzahlungen finanziert hatte, sollte den Vertrag auf eine Wechselkursklausel prüfen.

Steuerlich bleibt Bolivien territorial: Nur bolivianisches Einkommen wird besteuert, mit einer pauschalen RC-IVA von 13 Prozent auf Löhne, ausländisches Einkommen bleibt außen vor – daran hat die Kursfreigabe nichts geändert. Bei der Aufenthaltserlaubnis reicht ein Einkommensnachweis von etwa 300 US-Dollar (≈ 264 €) im Monat, dauerhafte Ansässigkeit ist nach zwei Jahren möglich. In Santa Cruz hat sich seit der Freigabe ein Zweiklassen-Wohnungsmarkt gebildet: In dollarorientierten Expat-Vierteln wie Equipetrol blieben die Mieten stabil, während lokale, in Boliviano notierte Mieten in Dollar gerechnet günstiger wurden. Unsere ehrliche Einschätzung bleibt vorsichtig: Für weitreichende Immobilienentscheidungen ist Bolivien aktuell kein Land, solange sich der neue Kurs nicht über ein oder zwei weitere Quartale stabilisiert hat.

Was wir zu Bolivien nicht belegen konnten

  • Die Veröffentlichung der Resolución Ministerial 245/2026 und der Resolución de Directorio 88/2026 in der Gaceta Oficial de Bolivia – beide Nummern stammen aus internationaler Kanzleiberichterstattung, nicht aus der Primärquelle selbst.
  • Die genaue Zusammensetzung des IWF-Finanzierungspakets (Tranchen, Konditionalitäten, Prüftermine) – zum Redaktionsschluss lag keine öffentliche IWF-Programmdokumentation vor.
  • Belastbare Grundbuch- oder Katasterzahlen zum Immobilienmarkt Santa Cruz nach der Freigabe; die Aussage zum Zweiklassenmarkt stützt sich auf Maklerbeobachtung, nicht auf amtliche Transaktionsdaten.

Argentinien: Das Ende der Cepo für Privatpersonen

In Kraft

Comunicación „A" 8226 des Banco Central de la República Argentina – Aufhebung der Devisenbeschränkungen für natürliche Personen und Einführung des Bandensystems

Fundstelle:
Veröffentlicht durch die BCRA, angekündigt von Wirtschaftsministerium und Zentralbank am 10./11. April 2025.
In Kraft:
14. April 2025.
Gilt für:
Natürliche Personen mit Wohnsitz in Argentinien: kein Höchstbetrag mehr für den Dollarkauf über Bankkonten, 100 US-Dollar (≈ 88 €) monatliche Grenze nur noch für Bareinkäufe am Bankschalter.
Gilt nicht für:
Institutionelle Anleger und die Kapitalrückführung von Unternehmen – dort bestehen weiterhin Einschränkungen. Die Zentralbank hat im März 2026 erklärt, kurzfristig keine weiteren Lockerungen zu planen.

Argentinien: Devisenzugang für Privatpersonen

MerkmalBisherNeuAb wann
Monatliches Kauflimit über Bankkonto200 USD (≈ 176 €)keine Obergrenze14. April 2025
Barkauf am Schalterim Kauflimit enthaltengesondertes Limit von 100 USD (≈ 88 €) im Monat14. April 2025
Amtlicher WechselkursadministriertBandensystem, Korridor bis ≈ 1.909 ARS/USD (Ende September: 1.514 ARS/USD)14. April 2025

Die gute Nachricht: Die Inflation ist im August 2026 auf 1,7 Prozent im Monatsvergleich gefallen, der niedrigste Wert seit 14 Monaten – die Jahresrate liegt mit 33,5 Prozent aber weiterhin weit von europäischen Verhältnissen entfernt. Bei der Aufenthaltserlaubnis über das Rentista-Visum kursieren unterschiedliche Zahlen; aktuellere Quellen sprechen von einer Anforderung in Höhe des Fünffachen des argentinischen Mindestlohns, umgerechnet etwa 1.200 bis 1.300 US-Dollar (≈ 1.055 bis 1.143 €) passives Einkommen im Monat – ein offizielles, aber erkennbar veraltetes Konsulatsdokument nennt einen deutlich niedrigeren Betrag. Seit 2025 gilt zusätzlich: Wer die Staatsbürgerschaft anstrebt, darf innerhalb der zweijährigen Wartezeit das Land nicht mehr verlassen, ohne die Frist zurückzusetzen. Am Gesetz 26.737 zur Begrenzung ausländischen Grundeigentums auf 15 Prozent je Zone hat sich dagegen nichts geändert – in über 30 Landkreisen ist diese Grenze längst überschritten.

Buenos Aires: Immobilien und Alltag

Quadratmeterpreis Stadtgebiet
≈ 2.620 USD (≈ 2.303 €)+12 % seit dem Tiefpunkt 2023.
Bruttomietrendite
5,2 % (Premiumlagen) bis 8,5 % (einfachere Viertel)Süden und Westen der Stadt.
Single-Budget
1.000 bis 2.000 USD (≈ 879 bis 1.758 €)Lebensmittel haben sich dem internationalen Preisniveau angenähert – der klassische Preisvorteil schrumpft an dieser Stelle.

Dominikanische Republik: CONFOTUR ist kein Freifahrtschein

In Kraft

Ley N.° 158-01 sobre Fomento al Desarrollo Turístico (CONFOTUR)

Fundstelle:
Verkündet 2001, seither mehrfach ergänzt (u. a. Ley 195-13).
In Kraft:
9. Oktober 2001, unverändert in Kraft.
Gilt für:
Käufer von Einheiten in einem konkret durch das CONFOTUR-Gremium zertifizierten Tourismusprojekt: bis zu 15 Jahre Befreiung von Grundsteuer (IPI) und Übertragungssteuer, teils bis zu 10 Jahre Befreiung der Mieteinkünfte von der Einkommensteuer.
Gilt nicht für:
Jede andere Immobilie im Land. Dort gelten die reguläre Grundsteuer IPI von 1 Prozent oberhalb von rund 185.000 US-Dollar (≈ 162.595 €) und die Übertragungssteuer von 3 Prozent beim Kauf ohne jede Vergünstigung.

Diese Unterscheidung ist der häufigste Irrtum, den wir in Beratungsgesprächen zur Dominikanischen Republik richtigstellen müssen: CONFOTUR ist keine Blankobefreiung für jede Immobilie im Land, sondern muss projektbezogen zertifiziert sein. Bei Bauträgern lohnt sich der Blick auf die konkrete Resolution, nicht auf das Verkaufsversprechen. Der Immobilienmarkt zeigt 2026 ein interessantes Bild: Die Preise sind national um real knapp 0,3 Prozent, nominal um fast 8 Prozent im ersten Quartal gestiegen – deutlich langsamer als die zweistelligen Zuwächse der Vorjahre. Gleichzeitig hat der dominikanische Peso im laufenden Jahr rund 8 Prozent gegenüber dem Dollar aufgewertet, was den Kauf für Dollar-Käufer effektiv verteuert. Bei der Aufenthaltserlaubnis bleiben die Schwellen unverändert: 1.500 US-Dollar (≈ 1.318 €) Rente im Monat für das Pensionado-Visum, 2.000 US-Dollar (≈ 1.758 €) Kapitaleinkünfte für die Rentista-Variante, beide führen direkt in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

Paraguay: Was sich seit dem letzten Halbjahresbericht nicht geändert hat

Am Territorialprinzip hat sich seit unserem Bericht zur Resolución DNM 407/2026 (KW 34/2026) nichts geändert, geprüft am 30. September 2026: Ausschließlich Einkommen aus paraguayischer Quelle wird besteuert, die IRP bleibt bei 8 bis 10 Prozent mit einem Freibetrag von umgerechnet gut 12.000 US-Dollar (≈ 10.546 €). Neu ist ein Punkt für die Beobachtungsliste: Paraguay hat sich zum automatischen Informationsaustausch (CRS) verpflichtet, der erste Datenaustausch ist für 2027 auf Basis der Daten aus 2026 angesetzt. Wer Paraguay für einen Ort zum Verstecken statt zum legalen Leben mit niedrigen Steuern hält, sollte diese Vorstellung endgültig begraben.

Was wir zu Paraguays CRS-Verpflichtung nicht belegen konnten

  • Den genauen Rechtsakt (Gesetz oder internationales Abkommen mit Datum), über den Paraguay dem automatischen Informationsaustausch beigetreten ist – die Ankündigung des ersten Austauschtermins 2027 war mehrfach in Sekundärquellen zu finden, eine OECD-Primärquelle mit Beitrittsdatum nicht.

Teil 2 · Asien

Thailand: Die Überweisungsregel bleibt, die Reform bleibt aus

In Kraft

Departmental Instructions Por. 161/2566 und Por. 162/2566 des Revenue Department – Besteuerung nach Thailand überwiesener ausländischer Einkünfte

Fundstelle:
Revenue Department, Bekanntmachungen aus 2023 (2566 im thailändischen Kalender).
In Kraft:
1. Januar 2024, unverändert in Kraft.
Gilt für:
Steuerlich Ansässige (180 Tage oder mehr im Jahr im Land): Ausländisches Einkommen, das ab dem 1. Januar 2024 erzielt und nach Thailand überwiesen wird, mit progressivem Satz von 5 bis 35 Prozent.
Gilt nicht für:
Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde – das bleibt bei Überweisung dauerhaft steuerfrei (Por. 161/2566).

Ein Entwurf, der die Besteuerung auf Überweisungen innerhalb von zwei Jahren nach Erzielung des Einkommens begrenzen sollte, liegt seit 2025 in der Schublade und hat bis heute weder das Kabinett noch den Staatsrat passiert – Status weiterhin Entwurf. Ein noch weitergehender Plan, künftig das weltweite Einkommen unabhängig von der Überweisung zu besteuern, wurde nach der Parlamentsauflösung vor der Wahl im Februar 2026 komplett auf Eis gelegt. Solange keine neue Regierung steht, bewegt sich hier nichts – Status angekündigt, ohne Zeitplan.

Geänderte Verwaltungspraxis

Verschärfte Voraussetzungen für das Destination Thailand Visa (DTV), unter anderem Pflicht zum aktuellen Führungszeugnis

Fundstelle:
Ankündigung von Außenministerium/Einwanderungsbehörde im August 2026; eine Bekanntmachungsnummer konnten wir nicht ermitteln.
In Kraft:
August 2026.
Gilt für:
Neuanträge auf das DTV.
Gilt nicht für:
Bereits erteilte DTV – kein rückwirkender Entzug bekannt.

Für das langfristige LTR-Visum bleiben die Schwellen unverändert: 80.000 US-Dollar (≈ 70.312 €) passives Jahreseinkommen für „Wealthy Pensioner" ab 50 Jahren, fünf Jahre Aufenthalt, verlängerbar um weitere fünf. Ein echtes Ärgernis für Neuankömmlinge bleibt das Bankkonto: Die Bank of Thailand verlangt im Kampf gegen Betrugskonten seit Ende 2025 biometrische Verfahren, eine reine Online-Eröffnung ist praktisch unmöglich, ein Adressnachweis über eine Aufenthaltsbescheinigung inzwischen Pflicht – Verwaltungspraxis, keine Gesetzesänderung, aber spürbar strenger als vor einem Jahr.

Vietnam: Die Apostille kommt, aber nicht für deutsche und österreichische Dokumente

In Kraft

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) – Beitritt Vietnams

Fundstelle:
Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 31. Dezember 2025; Mitteilung des vietnamesischen Außenministeriums vom 3. September 2026 mit Liste der 125 Vertragsstaaten, die die Apostille mit Vietnam anwenden.
In Kraft:
11. September 2026, für alle Vertragsstaaten, die der Aufnahme innerhalb der sechsmonatigen Einspruchsfrist nicht widersprochen haben.
Gilt für:
Dokumentenverkehr zwischen Vietnam und den 125 Staaten, die nicht widersprochen haben, darunter die USA, die meisten EU-Staaten, China, Japan und Singapur.
Gilt nicht für:
Deutschland und Österreich ausdrücklich: Beide Staaten haben der Aufnahme Vietnams widersprochen. Im Verhältnis zu ihnen bleibt es bei der bisherigen konsularischen Legalisationskette.

Das ist die praktisch wichtigste Korrektur in diesem Bericht: Wer als deutscher oder österreichischer Auswanderer liest, die Apostille spare künftig Wochen an Bearbeitungszeit für vietnamesische Urkunden, Diplome oder Firmendokumente, liest etwas, das für die eigene Staatsangehörigkeit nicht zutrifft. Für Staatsangehörige der übrigen 124 teilnehmenden Staaten gilt der Vorteil dagegen wie beschrieben: eine einzige Apostille statt der zeitaufwendigen diplomatischen Kette.

Was wir zu Vietnam nicht belegen konnten

  • Ob die Schweiz der Aufnahme Vietnams zugestimmt oder widersprochen hat – in den ausgewerteten Quellen wurde ausschließlich der Einspruch von Deutschland und Österreich benannt.

Bali/Indonesien: die Insel zieht an, die Regeln bleiben kompliziert

Indonesien/Bali: Visa, Eigentum, Preise

E33G Remote Worker Visa
ab 60.000 USD Jahreseinkommen (≈ 52.734 €)Ein Jahr gültig, nicht verlängerbar, eingeführt 2024 – im laufenden Halbjahr keine Änderung, ab 183 Tagen dennoch steuerlich ansässig mit weltweitem Einkommen (5–35 %).
Second Home Visum
≈ 130.000 USD Einlage (≈ 114.256 €) oder Immobilie ab 1 Mio. USD (≈ 878.906 €)Fünf oder zehn Jahre Aufenthalt, mit Familie.
Eigentum für Ausländer
kein Hak Milik – Hak Pakai (max. 80 Jahre) oder Leasing (25–30 Jahre)Auf Bali in der Praxis meist Leasingmodell.
Villen Canggu/Berawa
400.000–800.000 USD (≈ 351.563–703.125 €)Bruttomietrendite 12–18 %, netto nach Verwaltung und Auslastung eher die Hälfte.

Teil 3 · Europa

Zypern: Körperschaftsteuer rauf, Dividenden für Steuerinländer runter

In Kraft

Steuerreformpaket 2026 (Änderungen des Income Tax Law und des Special Defence Contribution Law), verabschiedet vom Repräsentantenhaus

Fundstelle:
Verabschiedet 22. Dezember 2025, verkündet im Amtsblatt der Republik Zypern am 31. Dezember 2025.
In Kraft:
1. Januar 2026.
Gilt für:
Alle zypriotischen Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer) sowie zypriotische Steuerinländer ohne Non-Dom-Status (Sonderabgabe SDC auf Dividenden und Mieteinnahmen).
Gilt nicht für:
Non-Domiciled-Steuerinländer: Sie bleiben bis zu 17 Jahre vollständig von der SDC auf Dividenden und Zinsen befreit, verlängerbar um zweimal fünf Jahre gegen 250.000 € je Verlängerungsperiode – daran ändert die Reform nichts.

Zypern: die Reform im Detail

MerkmalBisherNeuAb wann
Körperschaftsteuer12,5 %15 %Gewinne ab 1. Januar 2026
SDC auf Dividenden (Steuerinländer ohne Non-Dom)17 %5 % (auf Gewinne ab 2026; Altgewinne bis 31.12.2031 weiter 17 %)1. Januar 2026
SDC auf Mieteinnahmengesonderte Abgabeentfällt, nur noch reguläre Einkommensteuer1. Januar 2026
60-Tage-Regelnirgendwo sonst steuerlich ansässigdoppelte steuerliche Ansässigkeit ausdrücklich zulässig1. Januar 2026

Die „goldene" Staatsbürgerschaft über Investition ist in Zypern schon seit 2020 Geschichte. Wer über Investment eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis will, geht heute den Weg ab 300.000 € in Immobilien oder andere anerkannte Vermögenswerte – seit Mai 2023 mit 50.000 € statt vorher 30.000 € Mindesteinkommen im Jahr, Eltern und Schwiegereltern zählen seither nicht mehr als mitziehende Angehörige. Der Immobilienmarkt zieht in Limassol kräftig an: Quadratmeterpreis rund 2.700 €, Transaktionsvolumen im zweiten Quartal 2026 im Jahresvergleich um über 175 Prozent gestiegen.

Malta: das Ende der käuflichen Unionsbürgerschaft

In Kraft

Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Rechtssache C-181/23, Europäische Kommission gegen Republik Malta

Fundstelle:
Große Kammer, verkündet am 29. April 2025 – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 3 EUV (loyale Zusammenarbeit) und Art. 20 AEUV (Unionsbürgerschaft).
In Kraft:
29. April 2025.
Gilt für:
Maltas „Citizenship for Exceptional Services"-Programm (Staatsbürgerschaft gegen Investition, ab rund 750.000 €).
Gilt nicht für:
Keine anderen EU-Aufenthaltsprogramme unmittelbar – das Urteil betrifft ausdrücklich den Verkauf der Staatsbürgerschaft, nicht Aufenthaltstitel gegen Investition.
In Kraft

Maltese Citizenship (Amendment) Act, Act XXI of 2025 – Abschaffung der Staatsbürgerschaft gegen Investition, Einführung einer leistungsbasierten Staatsbürgerschaft

Fundstelle:
Government Gazette of Malta, Nr. 21.474 vom 24. Juli 2025.
In Kraft:
24. Juli 2025.
Gilt für:
Jeden künftigen Antrag auf maltesische Staatsbürgerschaft über außergewöhnliche Leistungen – jetzt ausschließlich nach Verdienst in Wissenschaft, Kunst, Unternehmertum oder Technologie, entschieden von einem unabhängigen Gremium, ohne festen Investitionsbetrag.
Gilt nicht für:
Das Malta Permanent Residence Programme (Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft) ab rund 150.000 € – bleibt unverändert bestehen.

Malta: von der Investitionssumme zum Gremiumsentscheid

MerkmalBisherNeuAb wann
Weg zur StaatsbürgerschaftInvestition ab ≈ 750.000 €, faktisch ab wenigen Wochen AufenthaltNachweis außergewöhnlicher Leistung, Entscheidung durch unabhängiges Gremium, kein Investitionsbetrag24. Juli 2025
Aufenthalt über InvestitionMPRP ab ≈ 150.000 €unverändert MPRP ab ≈ 150.000 €–

Steuerlich bleibt das Global Residence Programme für Nicht-Dom-Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten attraktiv: ein pauschaler Satz von 15 Prozent auf nach Malta überwiesenes ausländisches Einkommen, mindestens 15.000 € Steuer im Jahr, dafür vollständige Freistellung ausländischer Kapitalgewinne – hieran hat sich 2026 nichts geändert. Der Immobilienmarkt zeigt sich mit einem nominalen Plus von knapp 9 Prozent im Jahresvergleich robust, ohne dass die Zentralbank Spekulationsanzeichen sieht.

Spanien: Golden Visa weg, Vermögenssteuer bleibt – und war nie befristet

In Kraft

Ley Orgánica 1/2025, disposición final vigesimoprimera – Streichung der Art. 63–67 der Ley 14/2013 (Investorenvisum)

Fundstelle:
Boletín Oficial del Estado, verkündet am 3. Januar 2025.
In Kraft:
3. April 2025. Anträge waren bis zum 2. April 2025 möglich.
Gilt für:
Alle künftigen Neuanträge auf die spanische Golden Visa.
Gilt nicht für:
Bereits gestellte Anträge und bestehende Inhaber – ihre Rechte bleiben durch Übergangsvorschriften gewahrt.
In Kraft

Real Decreto-ley 8/2023 vom 27. Dezember 2023 – unbefristete Fortgeltung des Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ISGF), ursprünglich befristet durch die Ley 38/2022

Fundstelle:
Boletín Oficial del Estado, 27. Dezember 2023.
In Kraft:
Fortgeltung seit dem Steuerjahr 2024, gebunden an das Ausbleiben einer Reform des regionalen Finanzierungssystems – ohne festen Enddatum, damit faktisch dauerhaft.
Gilt für:
Steuerpflichtige mit einem Nettovermögen ab 3 Millionen €, unabhängig vom Wohnsitzregion.
Gilt nicht für:
Wer unterhalb der 3-Millionen-Euro-Schwelle liegt.

Korrektur zur Vorlage: keine neue Vermögensteuer „ab 2026"

Die zugelieferte Textgrundlage dieses Berichts beschrieb die spanische Solidaritätssteuer als „ab 2026 dauerhaft verankert, nicht mehr befristet". Das war ungenau: Die unbefristete Fortgeltung wurde nicht 2026 neu beschlossen, sondern bereits durch das Real Decreto-ley 8/2023 vom 27. Dezember 2023 hergestellt – formal an die ausstehende Reform der regionalen Finanzierung gekoppelt, praktisch aber seit 2024 ohne Enddatum. Wer in Madrid oder Andalusien lebt, wo die reguläre regionale Vermögensteuer auf null gesetzt ist, zahlt dennoch die staatliche Solidaritätssteuer mit Sätzen von 1,7 bis 3,5 Prozent, ohne regionalen Ausgleich.

Musterfall: Privatier mit Depot in Madrid

Ein Privatier, 58 Jahre, zieht mit einem Wertpapierdepot von 4,2 Mio. € nach Madrid, wo die reguläre regionale Vermögensteuer auf null gesetzt ist.

Nettovermögen
4.200.000 €
Freibetrag ISGF
3.000.000 €
Bemessungsgrundlage
1.200.000 €
Regionale Vermögensteuer Madrid
0 € (regionaler Satz auf null gesetzt)
Staatliche Solidaritätssteuer (Staffelsatz, vereinfacht mit dem Einstiegssatz 1,7 % gerechnet)
≈ 20.400 €

Trotz Nullsatz der regionalen Vermögensteuer bleibt in Madrid eine staatliche Steuerlast von rund 20.400 € im Jahr, weil die ISGF regional nicht ausgeglichen wird. Die tatsächliche Steigung ist progressiv gestaffelt (1,7 % bis 3,5 %); für eine exakte Zahl ist die vollständige Tarifstaffel anzuwenden.

Angekündigt

Vorschlag einer hundertprozentigen Zusatzsteuer auf Immobilienkäufe durch Nicht-EU-Bürger

Fundstelle:
Politische Ankündigung Anfang 2024, kein Gesetzentwurf mit Aktenzeichen.
In Kraft:
Offen – der Vorschlag hat es bis April 2026 nicht in eine parlamentarische Ausschussberatung geschafft und wurde im Wohnungspaket 2026 zugunsten von Mietrechtsreformen fallen gelassen.
Gilt für:
Niemanden – es gilt nicht.
Gilt nicht für:
Wer von dieser Steuer als geltendem Recht liest, liest etwas Falsches. Die reguläre Grunderwerbsteuer gilt weiterhin unabhängig von der Nationalität des Käufers.

Wer heute über Vermögen nach Spanien ziehen will, bleibt auf das Non-Lucrative-Visum angewiesen (2.400 € passives Monatseinkommen, keine Erwerbstätigkeit) oder das Digital-Nomaden-Visum (rund 2.850 € Monatseinkommen) – seit 2026 verschärft: Ein Wechsel vom Non-Lucrative- zum Digital-Nomaden-Visum direkt aus Spanien ist nicht mehr möglich, der Antrag muss vom Ausland aus gestellt werden. Der Immobilienmarkt boomt unvermindert mit knapp 14 Prozent Plus im ersten Quartal 2026, das sechste Quartal in Folge mit zweistelligem Wachstum. Für Angestellte unter dem „Beckham-Gesetz" bleibt der pauschale Satz von 24 Prozent auf Einkommen bis 600.000 € über sechs Jahre attraktiv – Selbstständige profitieren davon nicht.

Portugal: NHR ist tot, IFICI ersetzt es – aber nicht für Rentner

In Kraft

Regime Fiscal de Incentivo à Investigação Científica e Inovação (IFICI, „NHR 2.0"), Art. 263 des Staatshaushaltsgesetzes 2024 (Lei n.° 82/2023), reguliert durch Portaria n.° 352/2024/1

Fundstelle:
Diário da República, Portaria n.° 352/2024/1 vom 23. Dezember 2024.
In Kraft:
Für ab 2024 begründete Steuerresidenz; das alte NHR-Programm nimmt seit Ende 2024 keine neuen Antragsteller mehr an, die Übergangsfrist lief bis März 2025 aus.
Gilt für:
Hochschullehre, Forschung, hochqualifizierte Berufe in definierten Bereichen, Start-up-Positionen: pauschal 20 Prozent auf Einkünfte aus qualifizierten Tätigkeiten, zehn Jahre, mit weitgehender Freistellung ausländischer Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen. Antragsfrist: 15. Januar des Folgejahres (Übergangsjahr 2024: 15. März 2025).
Gilt nicht für:
Ausländische Renteneinkünfte – anders als beim alten NHR sind sie bei IFICI ausdrücklich nicht begünstigt, sondern werden nach den normalen progressiven Sätzen besteuert.

Portugal: NHR versus IFICI

MerkmalBisherNeuAb wann
NeuanträgeNHR bis Ende 2024 (Übergangsfrist bis März 2025)nur noch IFICIseit 2025
Steuersatz qualifizierte Tätigkeiten20 % (NHR)20 % (IFICI), unverändert–
Ausländische Rentenbegünstigt (NHR)normale progressive Sätzefür alle IFICI-Fälle
Antragsfrist–15. Januar des Folgejahreslaufend

Auch die Golden Visa hat sich seit der „Mais Habitação"-Reform (Lei n.° 56/2023 vom 6. Oktober 2023) grundlegend verändert: Immobilieninvestitionen zählen nicht mehr, verblieben sind unter anderem Investmentfonds ab 500.000 €, Spenden für Forschung oder Kultur ab 200.000 bis 500.000 € oder die Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen. Die Bearbeitungszeiten bei der Einwanderungsbehörde AIMA bleiben ein Ärgernis, viele Antragsteller warten über ein Jahr. Der Immobilienmarkt kennt derzeit kaum Bremsen: national fast 18 Prozent Plus im Jahresvergleich, Lissabon bei über 6.100 € je Quadratmeter.

Teil 4 · Wegzugsländer

Österreich: Wer die Wegzugsbesteuerung stundet, muss jetzt jährlich melden

In Kraft

Budgetmaßnahmengesetz 2026 – neue jährliche Meldepflicht zur Wegzugsbesteuerung, § 27 Abs. 6 Z 1 lit. f EStG

Fundstelle:
Beschlossen im Nationalrat am 10. Juni 2026.
In Kraft:
1. Juli 2026.
Gilt für:
Alle Nichtfestsetzungsfälle (Stundung der Wegzugsteuer bei Umzug innerhalb der EU/des EWR) ab 1. Juli 2026, bei denen die nicht festgesetzten Einkünfte 100.000 € übersteigen: jährliche Meldung bis 31. Dezember des Folgejahres, per FinanzOnline oder schriftlich, dass kein festsetzungsauslösendes Ereignis eingetreten ist.
Gilt nicht für:
Wegzüge in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR – dort war und bleibt die Steuer sofort fällig, ohne Aufschubmöglichkeit.

Österreich: Wegzugsbesteuerung, alte und neue Nichtfestsetzungsfälle

MerkmalBisherNeuAb wann
Meldepflicht bei laufender Stundungkeine wiederkehrende Meldungjährliche Meldung, wenn Bemessungsgrundlage > 100.000 €für Neufälle ab 1. Juli 2026
Altfälle (Nichtfestsetzung zwischen 1.1.2006 und 30.6.2026, > 100.000 €)–einmalige Nachmeldung bis 31. Dezember 2026bis 31. Dezember 2026
Folge bei versäumter Meldung–gilt als Veräußerung, Steuer sofort fälligab 1. Juli 2026
Steuersatz27,5 % auf unrealisierte Wertsteigerungenunverändert 27,5 %–

Musterfall: Unternehmerfamilie mit GmbH-Anteilen zieht von Österreich nach Paraguay

Eine Unternehmerfamilie, zwei Kinder, hält 100 % einer österreichischen GmbH im Wert von 900.000 € (Buchwert 150.000 €) und zieht 2026 nach Paraguay – also in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR.

Unrealisierte Wertsteigerung
750.000 €
Steuersatz Wegzugsbesteuerung
27,5 %
Steuer bei Wegzug
206.250 €
Aufschubmöglichkeit
keine – Drittstaat, sofort fällig

Anders als bei einem Umzug innerhalb der EU/des EWR, wo die Steuer bis zum tatsächlichen Verkauf zinsfrei gestundet werden kann (dafür ab sofort mit jährlicher Meldepflicht), wird die Wegzugsteuer bei einem Umzug nach Paraguay sofort fällig – 206.250 € vor dem Umzug, ohne Ratenzahlung. Die neue Meldepflicht betrifft diesen Fall also gar nicht; sie ändert etwas ausschließlich für Wegzüge innerhalb der EU/des EWR.

Deutschland: Die Mehrstaatigkeit bleibt, die Wegzugsteuer auch – die Erbschaftsteuer wackelt

In Kraft

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)

Fundstelle:
Bundesgesetzblatt, verkündet Ende Juni 2024.
In Kraft:
27. Juni 2024, seither unverändert und im gesamten H2 2026 weiterhin in Kraft.
Gilt für:
Wer eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die deutsche nicht mehr automatisch; Einwanderer müssen bei der Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Reguläre Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren, in besonderen Integrationsfällen nach drei Jahren.
Gilt nicht für:
Die Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung – diese wurden mit derselben Reform verschärft, nicht gelockert.

Diese Reform gilt im zweiten Halbjahr 2026 unverändert und macht viele der in diesem Bericht beschriebenen Wege – etwa den Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft in Paraguay oder der Dominikanischen Republik – deutlich risikoärmer, weil die deutsche Staatsbürgerschaft dabei nicht mehr auf dem Spiel steht. Ebenfalls unverändert: Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG trifft, wer mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält und in mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Seit der Reform von 2022 ist der zinsfreie, unbegrenzte Steueraufschub für Wegzüge innerhalb der EU/des EWR abgeschafft – die Steuer wird sofort festgesetzt, auf Antrag über sieben Jahresraten verteilbar, gegen Sicherheitsleistung. Wer binnen sieben (in begründeten Fällen zwölf) Jahren zurückkehrt, ohne verkauft zu haben, bekommt sie rückwirkend erlassen. Weitere Verschärfungen über die 2022er-Reform hinaus gab es bis September 2026 nicht.

Vermögensabwanderung aus Deutschland

Abgewanderte Millionäre 2025
rund 400Private Wealth Migration Report; geschätzter Vermögensabfluss 1,87 Mrd. €.
Ranking der Abwanderungsländer
von Platz 24 auf Platz 19 (2025), Platz 13 für 2026 erwartetSelbe Quelle.
Auswanderung deutscher Staatsbürger
von ≈ 64.000 (2021) auf ≈ 97.000Kontinuierlicher Anstieg, letzter verfügbarer Wert.

Teil 5 · Golfregion

Dubai: steuerfrei, aber nicht automatisch günstiger als Berlin

Geänderte Verwaltungspraxis

Erleichterte Anrechnung von Off-Plan- und finanzierten Immobilien auf die Golden-Visa-Schwelle von 2 Mio. AED (≈ 478.590 €)

Fundstelle:
Föderale Regeländerung, Berichte datieren die Umsetzung auf Februar 2026; eine offizielle VAE-Kabinettsentscheidung mit Aktenzeichen konnten wir nicht auffinden.
In Kraft:
Februar 2026.
Gilt für:
Käufer von Off-Plan- oder finanzierten Immobilien: Der von der Dubai Land Department zertifizierte Immobilienwert zählt jetzt vollständig auf die Schwelle, unabhängig vom bereits gezahlten Anteil.
Gilt nicht für:
–

Zuvor musste ein Großteil des Kaufpreises bereits bezahlt sein, jetzt reicht die zertifizierte Bewertung. Steuerlich bleibt es bei null Prozent Einkommensteuer auf Gehälter, Selbstständigeneinkünfte und Kapitalerträge natürlicher Personen; die seit 2023 geltende Körperschaftsteuer von 9 Prozent greift erst oberhalb von 375.000 AED (≈ 89.724 €) Gewinn. Der wichtigste Punkt für die Kostenkalkulation bleibt unterschätzt: Ohne Miete liegen die Lebenshaltungskosten zwar rund 13 Prozent unter Berliner Niveau, aber inklusive Miete – die in Dubai gut 53 Prozent über dem Berliner Niveau liegt – wird Dubai insgesamt teurer. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern in Privatschulen sind 18.000 bis 45.000 AED (≈ 4.307 bis 10.767 €) im Monat einzuplanen, wobei Schulgebühren von 10.000 bis über 26.000 US-Dollar (≈ 8.788 bis 22.851 €) pro Kind und Jahr regelmäßig der größte Einzelposten sind.

Teil 6 · Recht und Bürokratie

Die EU macht bei karibischen Passprogrammen ernst

In Kraft

Verordnung (EU) 2025/2441 zur Änderung des Visa-Aussetzungsmechanismus – der bloße Betrieb eines Staatsbürgerschaft-gegen-Investition-Programms wird eigenständiger Aussetzungsgrund

Fundstelle:
Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft seit 30. Dezember 2025.
In Kraft:
30. Dezember 2025.
Gilt für:
Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia – alle fünf per Schreiben der EU-Kommission vom 25. Juni 2026 (unterzeichnet von Kommissar Magnus Brunner) aufgefordert, ihre Investitionsprogramme bis zum 1. Juni 2028 auslaufen zu lassen und ab September 2026 systematisch gegen EU-Sanktionslisten zu screenen.
Gilt nicht für:
Bereits erteilte Staatsbürgerschaften und laufende Anträge – nach Stand September 2026 ist kein Programm geschlossen und keine Schengen-Berechtigung ausgesetzt worden.

EU-Aussetzungsmechanismus: Vorher und Nachher

MerkmalBisherNeuAb wann
Betrieb eines CBI-Programmsfür sich genommen kein Aussetzungsgrundeigenständiger Grund für die Aussetzung der Visafreiheit30. Dezember 2025
Frist zum Auslaufen der fünf karibischen Programme–1. Juni 2028Kommissionsschreiben vom 25. Juni 2026

Innerhalb der EU bietet damit inzwischen kein einziges Land mehr die direkte Staatsbürgerschaft gegen Investition an – nach Zypern (2020), Bulgarien (2022) und Malta (2025) ist das Feld leer. Wer heute in ein karibisches Programm investiert, kauft sich möglicherweise ein Recht, dessen praktischer Wert – die visafreie Einreise in den Schengen-Raum – in wenigen Jahren geringer ausfallen könnte, als der Verkaufsprospekt suggeriert.

Kapitalertragsteuer im Ländervergleich

Steuer auf Kapitalerträge

Deutschland
26,375 % (Abgeltungssteuer)Unabhängig vom persönlichen Einkommen.
Österreich
27,5 % (Kapitalertragsteuer)Unabhängig vom persönlichen Einkommen.
Portugal
nominal 28 %, effektiv teils < 20 %Je nach Haltedauer über gestufte Freibeträge.
Spanien
progressiv bis ≈ 30 %Oberstes Band.
Zypern
0 %Für Gewinne aus Aktien, Anleihen und ETFs an anerkannten Börsen – für jeden Steuerinländer, nicht nur Non-Doms. Direkte Immobilien im Land sind ausgenommen.
Dubai/VAE
0 %–
Paraguay
0 % auf ausländische KapitalgewinneTerritorialprinzip.

Bankkonto im Ausland: schwieriger, nicht leichter

Ein Konto im Zielland zu eröffnen wird eher schwieriger als leichter. In Thailand hat die Zentralbank die Anforderungen verschärft, biometrische Verfahren sind inzwischen Standard. In Dubai läuft die Kontoeröffnung für Nicht-Ansässige meist über Institute wie RAKBank, Emirates NBD oder Mashreq, mit Mindestguthaben zwischen 10.000 und teils 500.000 AED (≈ 2.393 bis 119.653 €) und praktisch immer mit persönlichem Besuch in einer Filiale. Wer die Übergangszeit überbrücken muss, greift in der Praxis fast durchgängig zu Wise oder Revolut – beide ersetzen kein lokales Konto für Gehaltseingänge oder eine Hypothek, überbrücken aber den Alltag erheblich unkomplizierter, als es viele erwarten.

Teil 7 · Immobilienmarkt

Immobilienmarkt kompakt: vierzehn Städte im Überblick

Preis je Quadratmeter, Bruttomietrendite, Jahresveränderung (Stand 2026)

Asunción (Paraguay)
≈ 1.800 USD (≈ 1.582 €)+34,6 % in 18 Monaten.
Santo Domingo (Dom. Rep.)
≈ 1.900–2.400 USD (≈ 1.670–2.110 €)Bruttomietrendite ≈ 8,5–9,1 %, +7,7 % nominal.
Santa Cruz (Bolivien)
≈ 1.300 USD (≈ 1.143 €), nach der KursfreigabeMarkt in Neubewertung, siehe Warnung oben.
Buenos Aires (Argentinien)
≈ 2.620 USD (≈ 2.303 €)5,2 % (Premium) bis 8,5 % (einfacher), +12 % seit Tief 2023.
Bangkok (Thailand)
–Bruttomietrendite ≈ 5,9 %, −0,2 % (Bangkok-Region, einzige rückläufige Region).
Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam)
≈ 2.900 USD (≈ 2.549 €)Bruttomietrendite ≈ 4,2 %, +16 bis +26 % national.
Canggu (Bali)
≈ 530–1.560 USD/m² Grund (≈ 466–1.371 €)12–18 % brutto, starkes Wachstum.
Limassol (Zypern)
≈ 2.700 €Transaktionsvolumen +176 %.
Valletta-Region (Malta)
–+8,7 % nominal.
Madrid (Spanien)
≈ 4.480 €+13,6 % im ersten Quartal 2026.
Lissabon (Portugal)
≈ 6.120 €+17,8 % national.
Wien (Österreich)
≈ 5.210 €+2,9 %.
München (Deutschland)
≈ 8.590 €Leicht positiv, stagnierend.
Dubai (VAE)
–Bruttomietrendite ≈ 6,3 % (gesamt), +5 bis +8 % für 2026 erwartet.

Was diese Tabelle nicht leisten kann

  • Alle Werte sind Marktbeobachtung aus der zugelieferten Textgrundlage (Immobilienportale, Branchenberichte) – keine einzelne Zahl wurde gegen eine Kataster-, Grundbuch- oder Notenbankquelle nachgeprüft.
  • Dollarbeträge sind bewusst nicht umgerechnet, weil US-Dollar in diesen Märkten die übliche Notierungswährung ist; der EZB-Referenzkurs vom 28.09.2026 (1 € = 1,1378 USD) steht als Umrechnungsgrundlage in der Einleitung dieses Beitrags.
  • Gerade in Bolivien und Vietnam bewegen sich die Märkte 2026 so schnell, dass Zahlen binnen eines Quartals veralten können – diese Tabelle ist eine Momentaufnahme, keine Bewertungsgrundlage für einen konkreten Kauf.

Teil 8 · Digitale Nomaden

Nomadenvisa: strenger, nicht lockerer

Die große Welle neuer Digital-Nomaden-Visa aus den Jahren nach der Pandemie hat sich 2025 und 2026 sichtbar verlangsamt – nicht, weil die Programme verschwinden, sondern weil die Regierungen sie überarbeiten und in der Regel strenger machen. Die Einkommensschwellen sind in vielen Ländern seit ihrer Einführung um 20 bis 50 Prozent gestiegen. Betroffen von dieser Verschärfungswelle sind unter anderem Spanien, Portugal, Kroatien, Estland, Thailand, Indonesien, Malaysia, Mexiko, Costa Rica, Kolumbien sowie die Emirate, Katar und Oman. Vergleichsweise stabil und einladend gelten weiterhin Georgien, Uruguay, Mauritius, Albanien und Panama.

Nomadenvisa: Einkommensschwellen im Vergleich

Portugal (D8)
≈ 3.680 € im Monat–
Kroatien
≈ 3.300 € im MonatEinkommen unter diesem Visum bleibt vollständig steuerfrei.
Spanien
≈ 2.850 € im Monat–
Sri Lanka
ab 2.000 USD (≈ 1.758 €) im MonatNeu eingeführt Februar 2026.
St. Lucia
kein Mindesteinkommen–

Teil 9 · Lifestyle

Lebenshaltungskosten im Vergleich

Asunción bleibt mit 900 bis 1.400 US-Dollar (≈ 791 bis 1.231 €) für einen Single das günstigste Pflaster unter den in diesem Bericht behandelten Zielen. Santo Domingo bewegt sich für ein Paar bei rund 1.350 US-Dollar (≈ 1.187 €) in einem ähnlichen Rahmen, während Buenos Aires trotz seines Rufs als Schnäppchenziel bei Lebensmitteln kaum noch günstiger ist als westeuropäische Städte. Am oberen Ende liegt Dubai, wo die Gesamtrechnung inklusive Miete das Berliner Niveau eher übersteigt als unterschreitet, und Bali, das mit Familie und internationaler Schule schnell in Regionen von 5.000 bis 7.000 US-Dollar (≈ 4.395 bis 6.152 €) im Monat vorstößt.

Zeitstrahl: das Halbjahr in Daten

April bis September 2026, chronologisch

  • 14. April 2025 (Kontext, wirkt bis heute nach): Argentinien hebt die Cepo für Privatpersonen auf (Comunicación A 8226).
  • 10. Juni 2026: Österreichischer Nationalrat beschließt das Budgetmaßnahmengesetz 2026 mit der neuen Meldepflicht zur Wegzugsbesteuerung.
  • 22./31. Dezember 2025: Zyprisches Steuerreformpaket verabschiedet und im Amtsblatt verkündet, wirksam ab 1. Januar 2026.
  • 25./28. Juni 2026: Bolivianisches Wirtschaftsministerium und Zentralbank geben den Wechselkurs frei.
  • 25. Juni 2026: EU-Kommission fordert fünf karibische Staaten schriftlich zum Auslaufen ihrer CBI-Programme bis 1. Juni 2028 auf.
  • August 2026: Verschärfung der DTV-Voraussetzungen in Thailand (Führungszeugnis-Pflicht).
  • 11. September 2026: Apostille-Übereinkommen tritt für Vietnam in Kraft – ohne Deutschland und Österreich.
  • 12./13. Oktober 2026 (unmittelbar bevorstehend): Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Erbschaftsteuer.
  • 31. Dezember 2026: Fristende für die einmalige Nachmeldung österreichischer Alt-Nichtfestsetzungsfälle.

Was sich seit dem letzten Halbjahresbericht geändert hat, und was nicht

Geändert hat sich: Boliviens Wechselkursregime, Zyperns Körperschaft- und Dividendenbesteuerung, Österreichs Meldepflicht bei der Wegzugsbesteuerung, der rechtliche Rahmen für karibische Passprogramme und – mit Wirkung ab 11. September 2026 – der Dokumentenverkehr zwischen Vietnam und den meisten, aber nicht allen Vertragsstaaten der Apostille. Ausdrücklich nicht geändert hat sich: das paraguayische Territorialprinzip, die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG über die 2022er-Reform hinaus, die thailändische Überweisungsregel Por. 161/162/2566, die maltesische GRP-Pauschalbesteuerung und das argentinische Gesetz 26.737 zur Begrenzung ausländischen Grundeigentums. Diese Unveränderungen sind für unsere Leser genauso eine Information wie die Änderungen selbst.

Ausblick: was im ersten Halbjahr 2027 ansteht

Thailands Reform der Überweisungsregel (Zwei-Jahres-Grenze statt sofortiger Besteuerung): unwahrscheinlich vor der Bildung einer neuen Regierung nach der Wahl vom Februar 2026 – ohne funktionierendes Kabinett kann der Entwurf weder das Kabinett noch den Staatsrat passieren, und ein fester Zeitplan fehlt bis heute.

Die deutsche Erbschaftsteuerreform: mittelfristig wahrscheinlich, kurzfristig nicht. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 gleich zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer, eine Entscheidung wird aber nach übereinstimmender Einschätzung der Prozessbeobachter erst 2027 erwartet – bis dahin gilt das Gesetz unverändert. Eine allgemeine Vermögensteuer, wie sie die Linke mit Sätzen zwischen 1 und 12 Prozent oberhalb einer Million Euro fordert, halten wir dagegen für unwahrscheinlich: Eine konkrete Gesetzesinitiative der Bundesregierung existiert bis September 2026 nicht, und eine Reform der Erbschaftsteuer nach der BVerfG-Entscheidung gilt in der Fachdiskussion als der wahrscheinlichere nächste Schritt.

Die EU-Frist für die karibischen Passprogramme (1. Juni 2028): mittel wahrscheinlich, dass mindestens ein Staat sie tatsächlich einhält. Der wirtschaftliche Druck ist erheblich – CBI-Einnahmen tragen in mehreren der fünf Staaten einen zweistelligen Anteil zum Staatshaushalt bei –, gleichzeitig ist der Zeitraum bis 2028 lang genug für politisches Verhandeln über Zwischenlösungen (etwa schärfere Sanktionsscreenings statt vollständiger Abschaffung, wie es die zusätzliche Anforderung ab September 2026 bereits vorwegnimmt).

Die spanische Hundertprozentsteuer auf Immobilienkäufe durch Nicht-EU-Bürger: unwahrscheinlich in absehbarer Zeit. Der Vorschlag hat es seit Anfang 2024 nicht einmal in eine Ausschussberatung geschafft und wurde von der amtierenden Regierung 2026 zugunsten von Mietrechtsreformen ausdrücklich zurückgestellt, blockiert zusätzlich am Widerstand unterschiedlicher Koalitionspartner im Parlament.

Korrekturbilanz

Im zurückliegenden Halbjahr haben wir unseren Marktbericht KW 34/2026 drei Tage nach Erstveröffentlichung korrigiert: Die dortige erste Fassung stellte die geplante thailändische Kürzung der visumfreien Einreise auf 30 Tage als geltendes Recht dar, obwohl sie bis heute nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht ist; sie belegte eine paraguayische Änderung mit einer Quelle aus dem Jahr 2022, die eine andere Reform betraf; und sie nannte für Bitcoin einen Kurs von 69.750 US-Dollar, während der tatsächliche Schlusskurs vom 21. August 2026 bei 78.335 US-Dollar lag. Alle drei Punkte wurden am 23. August 2026 mit einem sichtbaren Korrekturhinweis richtiggestellt, der Beitrag blieb unter derselben Adresse. Für den vorliegenden Bericht gilt dieselbe Zusage: Fehler werden gekennzeichnet, nicht stillschweigend ersetzt – wie bereits oben bei der spanischen Solidaritätssteuer geschehen, wo wir eine Ungenauigkeit der zugelieferten Textvorlage vor der Veröffentlichung richtiggestellt haben, statt sie zu übernehmen.

Alle Stichtage dieses Berichts, chronologisch

  1. 12./13. Oktober 2026

    Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Erbschaftsteuer

    Keine unmittelbare Handlung nötig; eine Entscheidung wird erst 2027 erwartet – Erbschaftsplanung vorerst auf Basis des geltenden Rechts fortsetzen.

  2. 31. Dezember 2026

    Österreich: einmalige Nachmeldung für Alt-Nichtfestsetzungsfälle der Wegzugsbesteuerung (Fälle zwischen 1.1.2006 und 30.6.2026, Bemessungsgrundlage > 100.000 €)

    Nachweis schriftlich oder über FinanzOnline einreichen – Versäumnis gilt als Veräußerung mit sofortiger Steuerfälligkeit.

  3. laufend, jährlich bis 31. Dezember des Folgejahres

    Österreich: jährliche Meldepflicht für neue Nichtfestsetzungsfälle ab 1. Juli 2026 mit Bemessungsgrundlage > 100.000 €

    Termin im eigenen Kalender fest hinterlegen, nicht dem Steuerberater allein überlassen.

  4. 15. Januar des Folgejahres

    Portugal: Antragsfrist für die IFICI-Registrierung

    Wer 2026 in Portugal steuerlich ansässig wird, muss den Antrag bis 15. Januar 2027 stellen.

  5. 1. Juni 2028

    EU-Frist zum Auslaufen der karibischen CBI-Programme (Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia)

    Wer eine bestehende oder laufende Antragstellung in einem dieser Programme hat, sollte die Entwicklung bis 2028 beobachten – Schengen-Visafreiheit ist nicht mehr automatisch gesichert.

  6. 2027 (Termin nicht final bekannt)

    Paraguay: erster automatischer Informationsaustausch (CRS) auf Basis der Daten aus 2026

    Wer Auslandskonten hält, sollte davon ausgehen, dass diese Daten 2027 an das Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Bericht ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt den Rechtsstand zum 30. September 2026 wieder, wie in den einzelnen Abschnitten mit Datum ausgewiesen. Grenzfälle, Doppelbesteuerungsabkommen und persönliche Konstellationen verändern die Rechnung im Einzelfall erheblich – eine individuelle Prüfung ist zusätzlich erforderlich.

Quellen

Stand: 30. September 2026. Rechtslage und Marktzahlen ändern sich.

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